VERFASSUNGSSCHUTZ
: Innenminister einigen sich auf Reförmchen

BERLIN | Die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern müssen sich ihre Informationen zukünftig gegenseitig zur Verfügung stellen. Die Innenministerkonferenz einigte sich am Dienstag in Berlin auf eine Informationspflicht für alle Verfassungsschutzbehörden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll dabei die Zentralstelle bilden.

Zudem soll ein Register für alle in Deutschland eingesetzten V-Leute geschaffen werden. Weiter ist vorgesehen, die gemeinsamen Abwehrzentren von Verfassungsschutz und Polizei auszubauen. Die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, bei der der Bund für den gewaltbereiten Extremismus zuständig sein sollte und die Länder für sogenannte legalistische Bestrebungen, ist zunächst vom Tisch.

Hintergrund der Reform-Debatte ist das Versagen der Behörden im Zusammenhang mit der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Die Neonazis zogen mehr als 13 Jahre unbehelligt durch die Bundesrepublik, raubten Banken aus und ermordeten nach bisherigen Erkenntnissen zehn Menschen. (dapd, taz)