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Spätaussiedler können für erlittene Strahlenschäden wegen der früheren zwangsweisen Umsiedlung in die Nähe eines Atomwaffentestgeländes der ehemaligen Sowjetunion von deutschen Behörden eine Entschädigung erhalten. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem Urteil. Im konkreten Fall hatte die Klägerin indes keinen Erfolg, da sie laut Urteil einen Zusammenhang zwischen ihren Krankheiten und der Strahlung „nicht ausreichend“ nachgewiesen habe. Die Eltern der Klägerin waren zwangsweise in das Gebiet von Semipalatinsk in Kasachstan umgesiedelt worden. Etwa 150 Kilometer entfernt befand sich ein Atomtestgelände. Der Landkreis Hannover hatte die Umsiedlung als „politischen Gewahrsam“ anerkannt. (epd)