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Wohnungen sind keine Waren

Mieterbund fordert ein Grundrecht auf „bezahlbaren Wohnraum“

Von Julian Schmidt-Farrent

Städte dürften nicht zum „sozialen Kampfplatz“ um das Wohnen werden, sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Rede am Mittwoch. Am selben Tag präsentierte der Deutsche Mieterbund seinen Vorschlag: Das „Recht auf bezahlbaren Wohnraum“ solle im Grundgesetz verankert werden, heißt es in einer Erklärung. Eine Definition von „bezahlbarem Wohnraum“ findet sich in dem Vorschlag des Mieterbundes nicht.

Ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum hätte eine „starke Ausstrahlungswirkung auf gesetzliche Neuregelungen zur Bekämpfung der Wohnungsnot“, erklärte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips in Berlin. Dadurch würde der Sozialstaatsgedanke betont. Bisher ist ein Recht auf „angemessenen Wohnraum“ nur in einigen Landesgesetzen, etwa in Berlin, verankert. Daraus lässt sich aber kein Anspruch ableiten.

Daniel Föst, wohn- und baupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, rügte die Forderung: „Die Mieten steigen, weil Millionen Wohnungen fehlen, und daran ändert auch ein neues Grundrecht nichts.“

Dagegen unterstützt der Bauexperte der Grünen, Christian Kühn, den Vorschlag des Mieterbundes. Zwar sei die Forderung nach einem Grundrecht „nicht die Masterlösung“, aber sie stoße eine wichtige Debatte an: „Wir müssen klarmachen, dass es hier um ein Grundrecht geht und nicht um eine handelbare Ware oder ein Spekulationsobjekt.“

Statt teurer Eigentums- und Mietwohnungen müssten jährlich 80.000 Sozialwohnungen und 120.000 bezahlbare Mietwohnungen gebaut werden, sagte Mieterbund-Präsident Rips. Es werde weitgehend am Bedarf vorbei gebaut.

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