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Knast am Airport bleibt

Die Initiative von Brandenburg und Rheinland-Pfalz zur Abschaffung des umstrittenen Flughafenasylverfahrens ist am Freitag im Bundesrat gescheitert. In der Länderkammer fand sich keine Mehrheit für den Antrag der Länder. Beim Flughafenverfahren werden Flüchtlinge, die ohne Papiere oder aus „sicheren Drittstaaten“ einreisen, im Transitbereich des Flughafens festgehalten, bis ihr Asylantrag geprüft ist. Flüchtlingsorganisationen und Kirchen lehnen das Verfahren ab. Das Flughafenverfahren ist an fünf deutschen Flughäfen möglich, unter anderem in Schönefeld. Wenn der dortige Großflughafen eröffnet ist, rechnen die Behörden mit 300 Fällen pro Jahr. (epd)

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