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Der Rechtsstreit über das Schmähgedicht des Fernsehmoderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan geht weiter: „Wir haben Nichtzulassungs-beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt“, sagte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz am Dienstag. Der ZDF-Satiriker war im Mai vergangenen Jahres mit einer Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gescheitert. Ebenso wurde damals der Antrag Erdoğans abgewiesen, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen. Damit blieb es Böhmermann weiterhin untersagt, 18 von 24 Zeilen seines Erdoğan-Gedichts zu wiederholen. Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu. (epd)

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