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250.000 Euro für Säureangriff

Vanessa Münstermann verlor ein Auge und ein Ohr. Das Gericht spricht ihr ein hohes Schmerzensgeld zu

Ob Münstermann das Geld bekommt, ist allerdings unklar

250.000 Euro Schmerzensgeld hat Vanessa Münstermann zugesprochen bekommen. Diese Entscheidung verkündete das Landgericht Hannover am Dienstag. Anfang 2016 war die damals 27-Jährige von ihrem Ex-Freund mit Schwefelsäure übergossen worden. Sie verlor ein Auge und ein Ohr, Narben zerfurchen bis heute ihre linke Gesichtshälfte. Zum Auftakt des Zivilprozesses hatte die Richterin gesagt, die Schmerzensgeld-Forderung sei hoch, aber es sei „eine extreme Tat mit extremen Folgen“ gewesen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Die Größenordnung, die bei Gewalttaten außergewöhnlich ist, sei eine, die die Kammer für angemessen halte, sagte ein Gerichtssprecher: „Die Schäden kann man eigentlich in Geld gar nicht bemessen.“ Dem Täter sei es darauf angekommen, die Frau vorsätzlich zu entstellen. Schmerzensgeld habe auch eine Genugtuungsfunktion.

Vanessa Münstermanns Ex-Freund hatte ihr damals aufgelauert, als sie eines Morgens mit ihrem Hund spazieren ging. In seiner Jackentasche hielt er ein Glas Schwefelsäure bereit. Unvermittelt sprang er hinter einem Busch hervor und kippte Münstermann die Säure ins Gesicht. Sie lag mehrere Tage im Koma und wurde viele Male operiert.

Der jetzt 35 Jahre alte Täter wurde bereits zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Ob er das Schmerzensgeld an seine Ex-Freundin je zahlen können wird, ist unklar. Der Täter ist nach Angaben seines Anwalts pleite. Eine Insolvenz des Angeklagten werde jedoch nicht dazu führen, dass er sich aus dieser Verpflichtung befreien könne, betonte der Gerichtssprecher.

Münstermann kann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers in den kommenden 30 Jahren versuchen, zumindest an einen Teil des Geldes zu kommen. (dpa)

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