Geleakter Haftbefehl: Abgeordnetem droht Strafe
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ein Mitglied des Abgeordnetenhauses wegen der verbotenen Veröffentlichung des Haftbefehls gegen einen Iraker, der wegen der tödlichen Messerattacke in Chemnitz in Untersuchungshaft sitzt. Dies bestätigte ein Sprecher auf Anfrage der taz. Eine Privatperson habe Strafanzeige erstattet. Den Namen des Abgeordneten nannte der Sprecher nicht. Gesichert ist jedoch, dass Roland Gläser, Fraktionsvize und Sprecher der Berliner AfD, das Dokument auf seinem Twitterkanal am vergangenen Mittwoch veröffentlichte – und kurz darauf wieder löschte. Die Veröffentlichung amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens wird nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Öffentlich gemacht wurde der Strafbefehl von einem Dresdner Justizbeamten, der von seinem Dienst suspendiert wurde. (taz)
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