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das detailHihihi, ich schreib mal „Geldwäsche“!!

„Nutten“, „Koks“, „Plutonium“: Scherzkekse, die bei Überweisungen alberne Verwendungszwecke angeben, können mit ihren Banken Ärger bekommen

Der VERWENDUNGSZWECK ist die beschmierte Schulklotür des Onlinebankings. Wer „(.)(.)“ oder „waffenfähiges Plutonium“ in die kleine Spalte eintippt und sich danach verschmitzt die Hände reibt, hat auch in der achten Klasse vor johlenden Mitschüler*innen Penisse an Fassaden gesprayt.

Nur konsequent, dass die kreativen Köpfe mit ordentlich Verwendungs-Swag (haha!) ebenfalls rausfliegen könnten. Nicht aus der Schule, sondern bei ihrer Bank. Der Grund: Nach dem Geldwäschegesetz sind Banken verpflichtet, jede Transaktion zu überprüfen. Stößt die Software dabei auf Schlagwörter, die mit Mord, Sex, Drogen, Terror oder sonstiger organisierter Kriminalität zu tun haben, müssen sie weiter nachforschen. In den Finanzinstituten sorgen diese „Ermittlungen“ regelmäßig für Unmut.

Wenn ein Geldtransfer-Anarchist also zum x-ten Mal mit All-Time-Classics wie „Nutten und Koks“ oder „Danke für die Niere“ auffällt und gegebenenfalls schuld daran ist, dass die Sachbearbeiter*innen von ihrer Arbeit abgehalten werden, oder vor Lachen vom Stuhl fallen, sind die befugt, das Konto zu kündigen. Subtilere Scherzchen, die auf eine tatsächliche Straftat hinweisen könnten, können sogar dazu führen, dass die Polizei auf den Plan gerufen wird. Keine Konsequenzen nach sich zieht dagegen beispielsweise „Wer das liest, ist doof“.

Wem das unter seiner Humorwürde ist, könnte erwägen, es vielleicht ganz sein zu lassen mit der Comedykarriere im SEPA-Bereich und den Verwendungszweck künftig lässig zu ignorieren. Dessen Angabe ist nämlich optional.

Leonie Gubela

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