: Weniger Asylklagen
Die Zahl der Klagen gegen Asylentscheide in Bremen hat sich gegenüber dem Vorjahr halbiert. Allerdings sank die Zahl der Asylentscheide um zwei Drittel
Die Zahl der Klagen von abgelehnten oder nicht voll anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Bremen hat sich fast halbiert. Von rund 970 im ersten Halbjahr 2017 sank die Zahl auf knapp 460 in den ersten sechs Monaten 2018, wie Richter Rainer Vosteen vom Verwaltungsgericht sagte. Die Zahl der Eilverfahren – etwa gegen angeordnete Abschiebungen – ist in Bremen hingegen gestiegen. Das Verwaltungsgericht registrierte im ersten Halbjahr 2018 rund 200 Eilverfahren, im Vorjahreszeitraum waren es 164.
Von einem Verfahren können mehrere Menschen betroffen sein – zum Beispiel wenn sich eine Familie gerichtlich gegen einen Asylbescheid wehrt. Die genaue Zahl der Betroffenen wird von den Gerichten nicht erfasst. Mit einer Klage gehen Flüchtlinge in der Regel gegen einen negativen Asylbescheid vor. Sie versuchen zu verhindern, dass sie Deutschland verlassen müssen, oder wollen einen besseren Schutzstatus.
Das ist bei Menschen aus Syrien oft der Fall. SyrerInnen wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) statt des Flüchtlingsschutzes seit April 2016 überwiegend nur noch der schlechtere „subsidiäre Schutz“ zugesprochen – just seit der Familiennachzug für Menschen mit diesem subsidiärem Schutzstatus ausgesetzt wurde. Viele SyrerInnen klagten daher, in der Hoffnung auf den besseren Flüchtlingsstatus und der damit verbundenen Möglichkeit, ihre Familie auf sicherem Wege nachzuholen.
In den vergangenen Jahren war die Zahl der Asylklagen deutlich gestiegen. Der Rückgang indes lässt sich wohl auch mit der gesunkenen Zahl der Flüchtlinge und der Asylentscheide erklären. Nach Angaben des Bamf wurden in Bremen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres weniger Entscheidungen getroffen als im Vorjahreszeitraum – die Zahl sank von rund 3.700 auf etwa 1.220.
Seit 23. Mai 2018 darf die Außenstelle des Bamf allerdings gar keine Asylverfahren bearbeiten – wegen der Ermittlungen zu mutmaßlich manipulierten Asylentscheidungen in Bremen. Ob dies auch Folgen auf die Zahl der Klagen hat, ist unklar. „Auswirkungen des mutmaßlichen Bamf-Skandals auf die Arbeit des Verwaltungsgerichts lassen sich derzeit nicht feststellen“, sagte Vosteen. (taz/dpa)
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