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Schulbehörde gibt keine DirektiveWas tun bei Hitze?

Elf Hamburger SchülerInnen mussten nach einem Sportfest in ärztliche Behandlung. Vorangegangen war eine Fehleinschätzung des alleine gelassenen Schulleiters.

Hitzefrei, das war mal: In Hamburg ist das damit verbundene Prozedere mittlerweile so kompliziert, dass die Schulen Hitzefrei lieber bleiben lassen Foto: dpa

HAMBURG taz | Es war eine Fehleinschätzung, doch konkrete Konsequenzen gibt es nicht. Elf SchülerInnen der Stadtteilschule Max Brauer in Altona wurden am Dienstag nach einem Sportfest vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Auf dem Programm hatte ein 800 Meter-Lauf gestanden, bei 30 Grad im Schatten, der die Tartanbahn allerdings nicht erreichte. Zwei Kinder hatten sich verletzt, die anderen klagten über Erschöpfung, Kreislauf- und Atembeschwerden.

Die Schulleitung hatte sich entschlossen, den traditionellen „Leichtathletik-Tag“ trotz eindeutiger Wettervorhersage stattfinden zu lassen. „Wir haben die Lage offensichtlich falsch eingeschätzt“, entschuldigte sich Schulleiter Tim Hagener nach dem Abbruch der Veranstaltung kleinlaut bei den Eltern.

Auch die Schulbehörde spricht von einer „Fehleinschätzung der Lage“. Die „körperliche Unversehrtheit“ der Schülerinnen sei bei solchen Veranstaltungen natürlich „auf jeden Fall sicherzustellen“. Dass dies an der Max Brauer-Schule nicht geschah, sei „fahrlässig und unverantwortlich“. Allerdings gibt die Schulbehörde den Schulen auch keine Empfehlungen und Direktiven mit, was bei Hitze den SchülerInnen zugemutet werden kann und was nicht. Behördensprecher Peter Albrecht: „Das entscheidet jede Schule autonom.“

Und damit mitunter falsch. Auf der Altonaer Schule wurde zwar zwischen Lehrenden und Lernenden vor dem Sportfest intensiv über die Belastung durch die hochsommerlichen Temperaturen gesprochen, den SchülerInnen freigestellt, an dem Hitze-Lauf teilzunehmen und vor Überbelastung gewarnt – all das half aber nicht.

Nachdem sich ein Schüler am Sprunggelenk verletzt hatte und ein Sanitäter vor Ort erschienen war, kam es zur Kettenreaktion. Mehrere Jugendliche klagten gegenüber dem Sanitäter über Unwohlsein. Der informierte vorsorglich die Kollegen, kurz darauf tummelten sich nicht weniger als 47 SanitäterInnen auf dem Schulgelände. Elf der Anwesenden 600 SchülerInnen wurden in eine Klinik gebracht; sie alle konnten diese aber bald wieder verlassen.

Die Schulbehörde gibt keine Direktiven mit, was bei Hitze den Schülerinnen zugemutet werden kann und was nicht

Der Vorfall kann sich jederzeit wiederholen. Da die Behörde den Schulen keine klaren Richtlinien zum Sportunterricht bei Hitze an die Hand gibt, sind diese auf sich allein gestellt. Im Zweifelsfall, so empfiehlt die Behörde, sollten die Schulen Kontakt „mit unserem Sportreferat oder den Gesundheitsämtern aufnehmen“. Doch das passiert nur in den seltensten Fällen.

Gab es früher schon bei weit unter 30 Grad an allen Schulen hitzefrei, so können die Schulen die ihnen anvertrauten Kinder nicht mehr so einfach nach Hause schicken, wenn das Thermostat in ungewöhnliche Höhen klettert – das Konzept der „verlässlichen“ Ganztagsbetreuung verbietet das. Scheren die Schulen wegen Überhitzung aus der Betreuungspflicht aus, müssen sie – zumindest bei jüngeren SchülerInnen – alle betroffenen Eltern informieren und sich ihr „Okay“ abholen, ein zeitaufwendiges Prozedere, das fast immer unterbleibt. Die Folge: Hitzefrei stirbt aus und die Hitzeopfer in den Schulen mehren sich.

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