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brief des tages

Die Lobby und Macht der Kirchen im Staat

„Geheim und radikal“, taz vom 26. 4. 18

Sehr geehrte Frau Hecht, guter Artikel. Die angesprochenen radikalen (und fundamentalistischen) religiösen Gruppen und ihre Netzwerke werden gedeckt durch die beiden Großkirchen.

In der BRD gibt es – trotz weitgehend säkularisierter Gesellschaft und trotz individueller Religionsfreiheit – keine wirkliche Trennung zwischen Staat und den beiden christlichen Kirchenunternehmungen. Letztere genießen vielmehr Privilegien wie nur in einer Kirchenrepublik. Sie verfügen über den einflussreichsten Lobbyismus von allen Gruppen, gestützt auf besondere Staatsverträge, höchste Gerichte, das BVerfG, die öffentlich rechtlichen Medien und kirchennahe Politiker – und ein völlig undurchsichtiges Kirchenrecht. Diese (Macht-)Verhältnisse sind öffentlich weitgehend unbekannt, aber diese bestimmen die gegenwärtig gültige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen oder die Kriminalisierung der Sterbehilfe oder große Bereiche des Arbeitsrechts.

Wer Laizismus in der BRD wünscht, also eine klare Trennung von Staat und Kirchen, muss diese Machtverhältnisse öffentlich machen und kritisieren. Bernd Mattes,Stuttgart

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