Gute Prognose für Rassisten

Im Prozess gegen Sascha T. geht es um schwere Brandstiftung, wohl aus fremdenfeindlichen Motiven, die Strafe dürfte aber gering ausfallen

Von Gareth Joswig

Im Prozess um einen mutmaßlich rassistischen Brandanschlag haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Bewährungsstrafen für den Angeklagten Sascha T. gefordert. T. wird versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen. Er soll sich 2012 mit Freunden im Stadtteil Woltmershausen betrunken, „Ausländer raus“ gebrüllt und sein mit Grillanzünder getränktes T-Shirt vor der Haustür einer deutsch-türkischen Familie angezündet haben – in dem Haus schliefen auch sieben Kinder.

Im Lauf des Prozesses hatte sich bereits abgezeichnet, dass sich die Verschleppung der Anklage vor dem Landgericht Bremen strafmildernd auswirken würde. Hinzu komme laut Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft, dass T. alkoholisiert gewesen und kein größerer Schaden entstanden sei. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre auf Bewährung, die Verteidigung forderte eine noch geringere Bewährungsstrafe.

Eines war dem Angeklagten allerdings bereits vor den Plädoyers am Freitag klar: Er sei ein Opfer – und zwar von der taz-Berichterstattung. „Was für einen Quatsch die damals schon geschrieben haben. Hätten wir Molotow-Cocktails geworfen, würde die Bude doch gar nicht mehr stehen“, sagte T., ehe er in den Gerichtsaal ging. „Allein die Überschrift!“ Die lautete: „Saufen, grillen, abfackeln“. Diese Überschrift gab es wirklich, von Molotow-Cocktails hatte die taz allerdings nichts geschrieben.

Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten in einem Punkt überein: Erst habe T. mit Freunden beim Grillen viel getrunken, sich dann in Aggressionen gegen die Familie C. hineingesteigert und schließlich spät nachts sein mit Grillanzünder getränktes T-Shirt vor deren Haustür angezündet. Unstrittig ist auch, dass T., nachdem das Feuer vom Bewohner Fatih C. gelöscht wurde, noch mal mit einer Holzlatte zum Haus ging und ein Fenster einschlug. Nicht nur saufen, grillen, abfackeln, sondern auch: noch mal hingehen und wenigstens noch die Scheibe einschlagen.

Aus Sicht der Verteidigung hätten nur externe Faktoren zur Tat geführt: Ein Freund habe die Stimmung angeheizt und dann sei noch ein Familienmitglied der C.s vorbeigelaufen – „Zwei Personen waren zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort“, sagte T.s Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft interpretierte die „Ausländer raus“-Rufe im Zusammenhang mit der versuchten Brandstiftung als Volksverhetzung. Dennoch forderte sie nur zwei Jahre auf Bewährung. Der Angeklagte habe schließlich einen Job und eine „günstige Sozialprognose“, sagte die Staatsanwältin. Als sie außerdem eine Geldstrafe von 3.000 Euro für einen Hilfsverein für Geflüchtete forderte, war von der Familie des Angeklagten aus dem Zuschauerraum zu hören: „War ja klar, denen wird wieder alles in den Arsch geblasen.“ Ein Urteil soll am kommenden Dienstag fallen.