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Forscherin über Arbeitzeitregelungen„Wir haben genug Flexibilität“

Wirtschaftsweise und die FDP fordern mehr Spielraum für Betriebe bei den Arbeitszeiten. Arbeitsmarktforscherin Lott will, das Beschäftigte auch mal kürzer treten dürfen.

Überstunden gehören zum Alltag vieler Arbeitnehmer Foto: imago/westend61
Jörg Wimalasena
Interview von Jörg Wimalasena

taz: Frau Lott, der Sachverständigenrat für Wirtschaft empfiehlt flexiblere Arbeitszeiten, die FDP will das auch. Der Acht-Stunden-Tag sei veraltet, heißt es. Sehen Sie das auch so?

Yvonne Lott: Nein, wir brauchen definitiv keine weitere Flexibilisierung. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt bereits jetzt ausreichend Spielräume für Arbeitgeber. Die Arbeitszeit kann von acht auf zehn Stunden erweitert werden, wenn es dafür einen Ausgleich gibt. Auch die Ruhezeiten können in manchen Arbeitsbereichen wie der Pflege gekürzt werden. Das ist alles schon geregelt. Außerdem gibt es eine ganze Reihe Branchentarifverträge. Wir haben also schon genug Flexibilität.

Sind es nicht ebendiese Branchenverträge, die bereits jetzt die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit aushebeln?

Auch in den Tarifverträgen sind Ruhezeiten und der Ausgleich für Überstunden und für die Kürzung von Ruhezeiten klar geregelt. In manchen Branchen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, ist die Arbeitsbelastung aber sehr hoch, was zu Stress und Burn-out führt. Dies liegt vor allem an den massiven Personaleinsparungen in den letzten Jahren, die das Abbauen von Überstunden verhindern und die Arbeitsbelastung weiter erhöhen.

In der Praxis werden die „klaren Regeln“ also regelmäßig verletzt. Wie kann das verhindert werden?

Das ist eine gute Frage. Die Lücke zwischen dem, was gesetzlich beziehungsweise tarifvertraglich geregelt ist, und dem, wie in der Praxis tatsächlich gearbeitet wird, ist oft sehr groß. Da steht der Arbeits- und Gesundheitsschutz vor großen Herausforderungen – vor allem in Hinblick auf die Digitalisierung und mobile Arbeit. Die Forschung zeigt aber, dass da, wo Betriebsräte sind, weniger Überstunden gearbeitet werden. Die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ist also wichtig.

Der Arbeitgeberverband wendet ein, dass die aktuellen Regelungen für international operierende Unternehmen zu unflexibel seien. Wenn Teams über mehrere Zeitzonen hinweg zusammenarbeiten, seien zu starre gesetzliche Vorschriften ein Wettbewerbsnachteil.

Im Arbeitszeitgesetz ist nicht definiert, zu welchen Uhrzeiten Arbeitnehmer anfangen und aufhören müssen. Nachtarbeit beginnt um 23 Uhr und endet um 5 Uhr. Es sollte möglich sein, Konferenzen über verschiedene Zeitzonen hinweg zu organisieren und dabei darauf zu achten, nicht in der Nacht zu arbeiten und die vorgeschriebenen Ruhepausen einzuhalten. Das ist auch für die Beschäftigten gesünder, denn kurze oder unterbrochene Erholungsphasen und Arbeiten in der Nacht sind gesundheitlich sehr belastend.

Im Interview: Yvonne Lott

leitet das Referat „Erwerbsarbeit im Wandel“ der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die promovierte Soziologin forscht unter anderem zur Arbeitszeitpolitik.

In Schweden wird derzeit recht erfolgreich mit dem Sechs-Stunden-Tag experimentiert. Wäre das nicht auch ein Modell für Deutschland?

Das Thema Arbeitszeitverkürzung wird ja hierzulande auch diskutiert. Ich finde den jüngsten Vorschlag der IG Metall sinnvoll. Jeder Beschäftigte soll demnach das Anrecht bekommen, seine Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden zu verkürzen und danach in die Vollzeit zurückzukehren. Auch das Konzept der Wahlarbeitszeiten, bei dem die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verkürzen oder die Erwerbsarbeit unterbrechen können, ist begrüßenswert. Arbeitszeiten sollten sich an Lebensphasen orientieren. Eine generelle Verkürzung wäre insofern wünschenswert, als dass Arbeitnehmer dann nicht mehr ständig am Limit arbeiten würden.

Wenn Mitarbeiter weniger arbeiten, erhöht das die Personalkosten der Unternehmen. Was haben die Betriebe von einer Arbeitszeitverkürzung?

Arbeitgeber wollen gute Mitarbeiter gewinnen und im Unternehmen halten. Das gelingt nur, wenn sie auch auf deren Bedürfnisse eingehen – und zum Beispiel für ausreichend Personal sorgen. Es gibt einen Anstieg von psychischen Erkrankungen und Arbeitsausfällen durch hohe Arbeitsbelastung. Es liegt also auch im Interesse der Unternehmen, die Arbeit so zu organisieren, dass Mitarbeiter nicht überfordert werden. Nur so bringen Beschäftigte gute Leistung und sind motiviert, was wiederum gut fürs Unternehmen ist.

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5 Kommentare

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  • In der Praxis werden die „klaren Regeln“ also regelmäßig verletzt. Wie kann das verhindert werden?

     

    Ganz einfach: Mehr Personal einstellen und es angemessen bezahlen.

    Dummerweise geht das auf Kosten der Rendite. Deshalb will man die Zirtone ja auch weiter quetschen.

  • Als ich anfing zu arbeiten, waren ungefähr 90% aller gleichaltrigen Akademiker Angestellte. 20 Jahre später sind fast alle "selbständig" und Arbeitszeitmodelle nur noch Theorie von Sozialforschern.

  • „Sind es nicht ebendiese Branchenverträge, die bereits jetzt die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit aushebeln?“ Seit wann dürfen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gegen geltende Gesetze verstoßen?

     

    „Arbeitgeber wollen gute Mitarbeiter gewinnen und im Unternehmen halten.“ Das ist ein Irrglaube. Arbeitgeber wollen gute Mitarbeiter gewinnen und bestmöglichst auslutschen. Und wer irgendwann nicht mehr funktioniert wird gnadenlos ersetzt.

    • @Gnutellabrot Merz:

      ... wenn im Gesetz selbst festgehalten wird, dass durch Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung vom Gesetz abgewichen darf ... .

       

      Der Gesetzgeber - egal, welche Parteien Regierungsfraktionen sind - geht von der Vorstellung der Industrie in den 1950- und 1960er-Jahren aus, das heisst, dass die Mehrheit der Beschäftigten eines Betriebs der zuständigen Gewerkschaft angehört, dass es überall in den Betrieben Betriebsräte gibt und dass kleine Betriebe (wie z.B. Start ups und ähnliche mehr) die absolute Ausnahme sind.

      • @Der Allgäuer:

        Wenn dass Gesetz vorsieht, dass abgewichen werden kann, dann ist es kein Aushebeln des Gesetzes, wenn davon abgewichen wird.