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trost und rat

Die letzte Ruhe in einem Urnen-Begräbniswald kann umsatzsteuerfrei sein. Wird der Verstorbene in räumlich abgrenzbaren, individualisierten Parzellen bestattet, sodass Dritte von der Nutzung ausgeschlossen sind, kann dies als umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung gelten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am 8. November veröffentlichten Urteilen (Az.: V R 3/17 und V R 4/17). Damit bekamen die Eigentümer eines „Urnenbegräbniswaldes“ und eines „Ruhehains“ aus Schleswig-Holstein Recht. Die Verstorbenen werden dort an Bäumen bestattet. Das Finanzamt sah in dem „Urnenbegräbniswald“ und dem „Ruhehain“ eine Bestattungsleistung, für die Umsatzsteuer gezahlt werden muss.

Zu speziellen Gesprächsabenden für Frauen laden die „memento mori“-Bestatterinnen in Hamburg. Anderthalb Stunden lang können Frauen, moderiert durch eine Bestatterin, über die Veränderungen sprechen, die Trauer mit sich bringt. Andererseits soll in den Gesprächsrunden gemeinsam ergründet werden, inwiefern Trauer auch Kraft geben kann.

14. + 28. 11. sowie 12. 12., 18–19.30 Uhr in den Räumen „Ausklang – Begegnung am Fleet“, Hans-Henny-Jahnn-Weg 67a, Eingang im Hof. Teilnahmegebühr pro Abend: 15 Euro

Der Hamburger Leuchtfeuer Benefiz Shop residiert auch in diesem Jahr im Levantehaus in Hamburgs Mönckebergstraße 7 auf über 100 Quadratmetern, die das Levantehaus wie jedes Jahr kostenfrei zur Verfügung stellt.

Eröffnung: 16. 11., 19 Uhr. Anmeldung unter shop@hamburg-leuchtfeuer.de

Danach geöffnet vom 17. 1. bis 30. 12., Mo–Sa, 10–19 Uhr

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