Autonome im Visier der Justiz

G20-Nachspiel

Langsam mahlen sie, die Mühlen der Justiz. Erst knapp drei Monate sind sie her, die allseits bekannten Ereignisse im öffentlichen Raum rund um den G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg, und schon interessiert sich die Hamburger Staatsanwaltschaft für eventuelle Verantwortliche. Sie prüft jetzt Strafanzeigen gegen die Rote-Flora-Sprecher Andreas Beuth und Andreas Blechschmidt, Emily Laquer von der Interventionistischen Linken (IL) sowie eine weitere ungenannte Person. Um den Vorwurf der Beteiligung oder der Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch geht es, auch die Billigung von Straftaten oder das öffentliche Aufrufen zu Straftaten kämen infrage.

Beuth und Blechschmidt waren im Bündnis „Welcome to Hell“ aktiv, das die gleichnamige Demo am Vorabend des G20-Gipfels geplant und angemeldet hatte. Als es am Tag danach zu Krawallen und Plünderungen im Schanzenviertel kam, distanzierten sich beide davon. Beuth bekundete aber auch „gewisse Sympathien mit solchen Aktionen“, wenn sie in anderen Vierteln stattfänden wie „in Pöseldorf oder Blankenese“. Später entschuldigte er sich dafür, distanzierte sich aber vor zwei Wochen wiederum von seiner Distanzierung mit dem Hinweis, er sei nach G20 „einer unglaublichen Pressehetze“ ausgesetzt gewesen.

Was bei den juristischen Prüfungen der Anklagebehörde substanziell herauskommt, wird sich erst in einigen Wochen zeigen. Das Strafmaß indes ist bekannt: Wer die Bereitschaft einer Menschenmenge fördert, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, muss mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. smv