: Der Vorschlaghammer
Stuttgart bleibt eine gespaltene Stadt – wegen S 21. Großen Anteil daran hat die Staatsanwaltschaft, die fast täglich einen groben Keil in diesen Spalt treibt. Den Vorschlaghammer führt ein Mann, dem schon lange das Attribut „umstritten“ anhaftet: Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, der Chef der „politischen“ Abteilung. Trotzdem lässt der Vorwurf, Partei zu sein anstatt aufzuklären, die Ermittlungsbehörde völlig kalt
von Jürgen Bartle
Der Mann, sagen Kollegen durchaus respektvoll, sei ein „hervorragender Jurist“, und was er zu Papier bringe, sei stets fundiert, ausführlich, dazuhin glänzend formuliert, und außerdem halte es meistens. Dass etwas „hält“, vor Gericht zum Beispiel oder wenn gar der Minister es prüfen lässt, ist unter Juristen der Ausweis von Können. Dass er was kann als Jurist, streitet Bernhard Häußler niemand ab. Der 62-Jährige ist seit mehr als dreißig Jahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, schon lange leitet er die Abteilung 1, die schon immer so was wie die Eliteeinheit innerhalb dieses Hauses war, das immerhin die fünftgrößte Anklagebehörde in Deutschland ist. Respekt vor der Arbeitsleistung Häußlers ist das eine, aber es gibt auch Kollegen in der Neckarstraße 145, die dann noch dazusagen, der Mann sei „ein kleines, ehrgeiziges Beamten-Arschloch“.
Das es längst zu zweifelhafter Bekanntheit gebracht hat. Häußlers Uralt-Konterfei – denn der Mann, der keine Interviews gibt, lässt sich auch nicht fotografieren – tragen Demonstranten auf Plakaten durch die Stadt und tragen es auf Buttons an der Brust, wenn sie „Häußler weg!“ skandieren, so wie sie – nicht ohne Erfolg – einst „Mappus weg“ gebrüllt haben. Doch nicht nur die Straße mobbt ihn. Anwälte ersuchen den Justizminister, Häußler und seiner Abteilung 1 die Verfahren rund um Stuttgart 21 und den Schwarzen Donnerstag wegzunehmen und sie einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen; ein pensionierter Strafrichter schreibt dem Minister sogar, nur so sei „der Rechtsfrieden wieder herzustellen“. Und in einer Internet-Petition haben vor Kurzem fast 3.000 Menschen mit ihrer Unterschrift „die sofortige Ablösung“ Häußlers gefordert.
Schlimmer noch: es vergeht keine Woche mehr, in der auf den Online-Seiten der örtlichen Zeitungen in Leserkommentaren nicht dutzendfach der Name Häußler auftaucht, mitunter mit dummen oder unsäglichen Verknüpfungen („SS-Häußler“) garniert, aber jedenfalls stets in negativen Zusammenhängen. Und in die wird oft genug die ganze Behörde gestellt. Selbst wenn der Name Häußler in einem Artikel gar nicht auftaucht, wie zuletzt zweimal in der Stuttgarter Zeitung geschehen, hagelt es Kommentare, die an Sarkasmus kaum zu überbieten sind.
Staatsanwälte sprechen von einer „Hasskampagne“
„Eine Hasskampagne“ nennen das auch jene Kollegen in der Staatsanwaltschaft, die Häußler persönlich nicht mögen. Hoch gegriffen, denn Hass ist aus den zitierten Kommentaren wohl kaum herauszulesen, und es sind, anders als sonst, beileibe auch nicht die Medien, die sie fahren. Wenn, dann sind es Bürger, die sich in ihrem Rechtsempfinden getroffen fühlen, und es sind nicht zuletzt auch viele Juristen. Längst haben sich Vereinigungen gebildet („Juristen zu Stuttgart 21“ oder „Arbeitskreis Jura“), die entweder Betroffenen fachliche Hilfe anbieten oder ihrerseits versuchen, den Schwarzen Donnerstag gesamthaft aufzuarbeiten.
Zuletzt wurde am 30. September, dem zweiten Jahrestag, die Aktion „Roter Faden“ gestartet. Ein Aufruf an alle, gegen die Verfahren liefen oder noch laufen, sich zu melden, um Fakten zu sammeln. Um an exakte Zahlen zu kommen. 4.500 Verfahren sollen es insgesamt sein im Zusammenhang mit Protesten gegen das Bauprojekt Stuttgart 21. Genaues weiß niemand, auch die Staatsanwaltschaft nicht. Deren Computersoftware wirft übrigens deswegen keine Statistiken aus, weil niemand auf die Idee kam, diese Verfahren bei der Erfassung so zu kennzeichnen, dass man sie hinterher wiederfindet. Als ob ein Schwarzer Donnerstag jede Woche passiert.
Während Strafbefehle, wenn sie akzeptiert werden, gewöhnlich nicht in die Öffentlichkeit gelangen, liefert das, was sich Woche für Woche vor dem Stuttgarter Amtsgericht abspielt, reichlich Nahrung für Verschwörungstheorien. Denn da werden dann Einsprüche gegen Strafbefehle verhandelt, und oft genug gegen solche, an denen sich die Geister ganz besonders scheiden.
Beispiele gefällig? Wir haben mal drei gesammelt. Alle verhandelt vor dem Amtsgericht Stuttgart, innerhalb einer Woche im Oktober.
Fall 1. Ein Button auf der Brust: 20 Tagessätze à 25 Euro
Heinz M., 56, Mechaniker, demonstriert am 5. Oktober 2011 im Schlossgarten gegen den Weiterbau des „bis heute nicht genehmigten“ Grundwassermanagements. Er ist bereits seit 5 Uhr morgens an der Baustelle, trifft Bekannte, führt aber auch Gespräche mit Polizisten, die den Bauzaun bewachen. Die Lage ist friedlich. Gegen 11 Uhr wird M. plötzlich festgenommen, zwei Beamte führen ihn ab zur Feststellung seiner Personalien. Sie erklären ihm, was er angestellt hat: M. trägt an der Brust einen Button, der das Konterfei jenes Polizisten zeigt, der am Schwarzen Donnerstag 2010 in besonders rabiater Weise von seinem Schlagstock Gebrauch gemacht hat. Die Bilder der „Prügelglatze“ gingen um die Welt. Der Button trägt die Aufschrift: „Gewalt liebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast.“ Der Anstecker sei verboten, sagen die Beamten. Heinz M. nimmt ihn daraufhin sofort ab und übergibt ihn der Polizei. Er hatte den Button Tage zuvor bei einer Montagsdemo an einem Infostand gegen eine Spende erworben und ihn an diesem Tag zum ersten Mal getragen. Von einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Tage zuvor vor dem Tragen genau dieses Ansteckers gewarnt hatte, wusste M. nichts. Er liest die Bild-Zeitung nicht. Die hatte berichtet und ein Foto des Buttons gezeigt – ungestraft.
Heinz M., der vor Gericht angibt, „etwa tausend Euro netto“ im Monat zu verdienen, erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung sowie eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz in Höhe von 20 Tagessätzen à 25 Euro. Obwohl das ein halbes Monatsgehalt ist – und er sich einen Anwalt ohnehin nicht leisten kann –, legt er Einspruch gegen den Strafbefehl ein und verliest vor Gericht eine persönliche Erklärung, die sogar die Richterin als „sprachlich brillant“ und als „prägnante Zusammenfassung“ lobt. M.s Darstellung des Hergangs wird auch in der Beweisaufnahme nicht bestritten. Er argumentiert, die Aussage auf dem Button könne keinen einzelnen Beamten beleidigen, weil „Schlägercops“ schließlich der Plural sei. Und da er den inkriminierten Anstecker „nachweislich nicht weitergegeben und somit auch nicht verbreitet“ habe, könne er sich auch nicht gegen das Kunsturhebergesetz vergangen haben.
Staatsanwalt F. aus der Abteilung 1 sieht dagegen einen „erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des abgebildeten Polizisten“ und wirft Heinz M. vor, er habe sich „bewusst entschieden“, den Beamten zu beleidigen. Er plädiert nunmehr auf 20 Tagessätze à 30 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Die Belehrung des Angeklagten, „dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt“, gibt's dagegen gratis obendrauf.
Das Urteil: 20 Tagessätze à 25 Euro zuzüglich Verfahrenskosten.
Fall 2. Gewaltfrei einbetoniert: 70 Tagessätze à 40 Euro
Dominik B., 30, Parkschützer-Aktivist, will in der Nacht zum 15. Februar 2012 im Schlossgarten ein besonderes Zeichen setzen gegen die anberaumte Räumung des Parks und das bevorstehende Fällen der bis dahin noch verbliebenen Bäume: Zusammen mit einem Freund kettet er sich an einen Stahlstab an, der in einer einbetonierten Röhre liegt, und wartet ab, was passiert. Denn B. ist Pazifist, für ihn kommt nur gewaltfreier Protest in Frage. Als die Räumung beginnt, halten B. und sein Kollege die Polizei drei Stunden lang von ihrer Arbeit ab. So lange braucht eine technische Einheit, bis sie die beiden „Einbetonierten“ mit Presslufthammer und Trennschleifer befreit und den Park danach endgültig geräumt hat. Dominik B. und sein Kollege verhalten sich den Beamten gegenüber „kooperativ und friedlich“. So sagen es Zeugen in der Verhandlung auch aus.
Dennoch erhält Dominik B. einen Strafbefehl über 90 Tagessätze à 40 Euro wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, legt Einspruch ein und nimmt vor Gericht erstaunt zur Kenntnis, dass die Richterin seinen Protest als „durchaus kreativ“ bezeichnet. Verhandelt aber wird die Frage, ob die Aktion auch gewaltfrei war. Gewalt oder mindestens die Androhung derselben sind Voraussetzung für den Tatvorwurf des Widerstands. Nichts davon kann B.s Anwalt erkennen: „Noch nie in Deutschland, noch nicht einmal nach Castor-Transporten“, sagt dieser, seien Ankettaktionen so bewertet worden. Nur in Stuttgart sehe die Staatsanwaltschaft das anders, hier habe man „plötzlich eine sehr umstrittene BGH-Entscheidung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte entdeckt und weiterentwickelt“.
Bei der Staatsanwaltschaft gibt der Chef der Abteilung 1 persönlich den Sitzungsvertreter. Es geht ja um was. Sehr wohl habe Dominik B. Gewalt angewendet, argumentiert Bernhard Häußler, und zwar durch „eine physisch wirksame Zwangsmaßnahme in Bezug auf eine rechtmäßig durchgeführte Amtshandlung“. Er plädiert auf 100 Tagessätze à 40 Euro zuzüglich Verfahrenskosten.
Das Urteil: 70 Tagessätze à 40 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Wobei die Amtsrichterin hinzufügt, dass man angesichts der umstrittenen Rechtsprechung „auch zu einem anderen Urteil hätte kommen können“.
Der Verteidiger nennt Häußlers neue Definition des Gewaltbegriffs „uferlos“ und kündigt noch im Gerichtssaal an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Er ist nicht der erste Anwalt, der den Vorwurf formuliert, in Stuttgart werde versucht, „den Protest zu kriminalisieren“.
Fall 3. Der erste Polizist: Gefängnis und Geldstrafe
Sergej Z., 33, Polizeihauptmeister bei der Bereitschaftspolizei in Göppingen, ist am Vormittag des 30. September 2010, des Schwarzen Donnerstags also, einer der ersten Polizisten, die im Schlossgarten eintreffen. Verspätet, denn seine Einheit ist im morgendlichen Berufsverkehr steckengeblieben, so wie auch fast alle Kommandos, die aus anderen Bundesländern zur Verstärkung angefordert wurden. Z. ist Gruppenführer und soll mit seinen Kollegen eine Kette bilden und den Bereich des Parks absperren, in dem ab Mitternacht die ersten Bäume gefällt werden dürfen. Um 10 Uhr hätte der Einsatz beginnen sollen, um 10.26 Uhr gaben die Parkschützer Großalarm, um 10.40 Uhr, als Z. und seine Kollegen endlich eintreffen, sind bereits etwa tausend Demonstranten im Park, aber kaum Polizisten. Nichts klappt mehr von da an, der Einsatz läuft aus dem Ruder. Um 10.49 Uhr setzt Sergej Z. als erster Polizist an diesem Tag seinen Schlagstock ein. Um einen Mann „abzudrängen, der mich sonst umgerannt hätte“, behauptet er vor Gericht.
Sergej Z. ist nämlich auch der erste Polizist, der im Zusammenhang mit dem Schwarzen Donnerstag vor Gericht steht. Mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall. Und weil er einen Strafbefehl über 90 Tagessätze à 60 Euro wegen Körperverletzung im Amt nicht angenommen hat. Z. will freigesprochen werden. Doch gleich zu Sitzungsbeginn warnt ihn die Staatsanwältin ein letztes Mal: Wenn er seinen Einspruch nicht zurückziehe, könne es teurer werden.
Und das wird es, denn der Fall ist vergleichsweise eindeutig, es gibt Videos und Fotos. Und es gibt Zeugenaussagen. Zum einen den Betroffenen. Der ist Anwalt, kam in Anzug und mit Aktenkoffer gerade vom Gericht, als er den Lärm im Schlossgarten hörte und nachsehen wollte, was da los war. „Nichts im Park war zu diesem Zeitpunkt konfrontativ“, sagt er als Zeuge aus, er selber sei es auch nicht gewesen. Dennoch traf ihn Sergej Z.s Schlagstock zweimal. Ein Foto, zwei Tage danach aufgenommen, zeigt Blutergüsse quer über die Brust des Betroffenen. Und ein Video zeigt zumindest, wie Sergej Z. zum Schlag ausholt.
Zum anderen bestätigt auch Andreas D., Erster Kriminalhauptkommissar in der Abteilung Amtsdelikte der Stuttgarter Polizei, dass zum Zeitpunkt dieses Vorfalls im Schlossgarten noch keine aggressive Atmosphäre geherrscht hat. D. hat in der polizeilichen Aufarbeitung des Schwarzen Donnerstags mehr als hundert Stunden Videomaterial ausgewertet, Fotos gesichtet, Anzeigen und Zeugenaussagen ausgewertet. Sein Minutenprotokoll des gesamten Tages weist die Freigabe „unmittelbaren Zwangs“ durch die Einsatzleitung, also dass Schlagstöcke und Reizgas eingesetzt werden durften, erst für 11.53 Uhr aus. Sergej Z. hatte schon eine Stunde und vier Minuten früher zugeschlagen.
Da kann nicht einmal mehr die Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart helfen. Immerhin sieht die Sitzungsvertreterin nur einen „minderschweren Fall“ von Körperverletzung im Amt, denn der Beamte habe sich „in einer Sondersituation“ befunden, weil „die Polizeikräfte in der Luft hingen und der Einsatz so chaotisch war“. Dennoch plädiert sie schließlich auf die doppelte Anzahl von Tagessätzen.
Und wird von der Amtsrichterin spektakulär überboten. Die sieht keineswegs einen minderschweren Fall gegeben, und der verkorkste Einsatz sei überhaupt kein Grund gewesen, so vorzugehen. Zum Zeitpunkt der Tat habe es noch keine Aufforderung durch die Polizei gegeben, den Park zu räumen, und dann „darf sich dort aufhalten, wer will, und laufen, wohin er will“.
Das Urteil: acht Monate Gefängnis auf Bewährung und 3.000 Euro Geldstrafe.
Die einen reinhauen, die anderen rauspauken
Die einen reinzuhauen, die anderen rauszupauken, das ist der Vorwurf, dem sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart vor allem dadurch aussetzt, dass sie nicht erklärt, was sie tut und warum. Warum zum Beispiel Verfahren gegen Demonstranten zügig abgearbeitet werden, solche gegen Polizisten aber auch zwei Jahre danach noch immer nicht zu einem Ergebnis gebracht worden sind. Dass eine Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Geheimen führen muss und, solange diese laufen, gar keine Auskünfte dazu geben darf, ist das eine. Allerdings gilt das nur für jedes einzelne Verfahren, nicht aber für einen Komplex von mehreren tausend Verfahren. Das andere, sagen deshalb die Kritiker, sei das Verkennen der politischen Brisanz des Themas. Angesichts der Einmaligkeit des Vorgangs Schwarzer Donnerstag wäre von Anfang an Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Transparenz und ordentlicher Buchführung angesagt gewesen. Die hat es in zwei Jahren nie gegeben und gibt es bis heute nicht.
Und das ist nun wirklich nicht die Schuld des Oberstaatsanwaltes Bernhard Häußler. Der ist als einzelner Staatsanwalt nicht auskunftspflichtig, wohl aber ist es seine Behörde. Und nebenbei bemerkt: dass ausgerechnet die weitere Verbesserung der Auskunftspflicht von Behörden gegenüber den Bürgern sogar im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung als wichtiges politisches Ziel festgeschrieben wurde, ist übrigens (k)ein Witz. Allerdings ein schlechter.
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