HARTZ-IV-REGRESS: Straftäter müssen nichts zurückzahlen
KASSEL | Jobcenter können von Straftätern keine Rückzahlungen verlangen, wenn ihre Familien während ihrer Haft auf Hartz IV angewiesen sind. Das entschied das Bundessozialgericht am Freitag. (Az: B 4 AS 39/12 R) Der Kläger war wegen räuberischen Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, bedrohte sein Opfer aber erneut und kam in U-Haft. Er verlor seinen Job. Sein Arbeitslosengeld wurde gesperrt. Begründung: Er habe die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt. Das sei nicht rechtens, so das BSG. (epd)
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