BKA zu Akkreditierung beim G20-Gipfel: Datensammlung geht klar
Journalisten wurden beim G20 die Akkreditierungen entzogen. Das BKA verteidigt nun die Datengrundlage für die Entscheidung.
Berlintaz | BKA-Chef Holger Münch hat die Speicherpraxis der Polizei verteidigt. „Das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder speichern nicht massenhaft Daten unbescholtener Bürger“, erklärte er am Freitag in Berlin.
Zwar gestand er Fehler beim Entzug von Akkreditierungen während des G20-Gipfels ein. „Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit darf nicht passieren. Wir ziehen unsere Lehren daraus“, sagte Münch. Grundsätzlich verteidigte er aber die Praxis, Daten von Personen zu speichern, auch wenn diese nicht von Gerichten verurteilt wurden.
Das BKA betreibt in Zusammenarbeit mit den Landespolizeien verschiedene Dateien, darunter eine mit dem Titel „PMK-links-Z“ für vermeintliche Linksextremisten. In die Datei können Personen laut Errichtungsanordnung gelangen, wenn sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sind, aber auch, wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“ eines Verdächtigen aufgefallen sind oder wenn andere Gründe „die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden“.
Rein kommt man in diese Datei also relativ leicht, raus dagegen viel schwieriger. Fällt ein Richter im Strafverfahren einen Freispruch, weil er von der Unschuld der Person überzeugt ist, sollte der Eintrag im Normalfall automatisch aus der Datei gelöscht werden. „Ein Problem ist aber, dass der Sachbearbeiter der Polizei wissen muss, mit welchem Ergebnis das Verfahren geendet“ hat, sagte Münch. Oft teile die Justiz das Urteil nicht mit, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sei. Das müsse sich ändern.
Lange Lösch- und Prüfungsfristen
Aber auch ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung, von der die Polizei erfährt, führt nicht automatisch zur Löschung. Endet das Strafverfahren nur aus Mangel an Beweisen oder wegen Geringfügigkeit, bleibt der Eintrag oft in der Datei. „Ist noch ein Restzweifel da, darf der Eintrag bleiben“, sagte Münch. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 ist dafür zwar eine „eingehenden Würdigung“ des Einzelfalls nötig; ob diese in jedem Fall erfolgt, ist aber unklar.
„Ist noch ein Restzweifel da, darf der Eintrag bleiben“
Bleibt eine Person auch nach Ende des Verfahrens in der Datei, erfolgt die nächste Prüfung meist erst nach einer Frist, die in vielen Fällen zehn Jahre beträgt. Laut Münch werden dann über 90 Prozent der verbliebenen Einträge gelöscht. Allerdings sagte der BKA-Chef auch: Kamen zwischenzeitlich „weitere Informationen dazu“, die zu der Einschätzung führen, dass die Polizei die Person „im Auge behalten muss“, werden die alten Einträge auch nach der Frist nicht gelöscht. So können selbst Bagatellen Jahrzehnte im System bleiben.
Leser*innenkommentare
hanuman
WETTEN, DASS...
spätestens morgen unser demokratiegefährder de misère mit dem eingeständnis aufwartet, das alles sei zwar gesetz- und verfassungswidrig, die lücke in der vorsorglichen polizeilichen gefahrenabwehr müsse aber nun schnellstens geschlossen werden. wann endlich legen die im verwesenden rechtsstaat verbliebenen "verfassungsschützer" eine beobachtungsakte "de maizière" wegen verfassungsfeindlicher umtriebe an ?
Lowandorder
Gähn - wie uralt bekannt ist diese
Ja - aber - Praxis. &
Derartige "Fluffis" - die nicht einmal
Ansatzweise die Anforderungen für
Verwaltungsvorschriften erfüllen &
Schon die - sind nur abgeleitet als
Rechtsvorschriften qualifizierbar -
Als Grundlage für Grunrechtseingriffe -
Nichts anderes stellen nämlich derartige
Datensammlungen wider das grungdesetzlich geschützte
informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes einzelen
Bürgers dar - hier als Placebo-Wolke abzuführen -
Ist mehr als dreist!
Die in Zahl Dimension & Dauer völlig nebulös
Gehaltenen Verstöße sind unerträglich &
Mit den Grundsätzen eines Rechtsstastes -
Insbesondere aber dieser Republik unvereinbar!
Tendenz steigend - da nicht nur Herrn Münch -
Wie seine dreisten schwammigen Ausführungen zeigen -
Sondern vor allem seinen beamteten Handlangern
Jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt!
Das bekannte Motto "Wieso - ich bin doch Polizist!
Ich darf das!" & damit handinhand der sich permanent & steigernd erweisende
Einschätzung - " Was die können machen die auch!"
Es fehlt schlicht an validen - gerichtlich überprüfbaren
Kriterien & einer behördenfernen demokratisch legitimierten
Institutionalisierten Kontrolle!
Damit dem Verfassungsversprechen/erfordenis -
Des Art 19 abs 4 S 1 GG
" (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen
Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."
Auch materiell entsprochen ist! &
Nicht die bekannten Staatlichen Gefährder &
Die ihnen nachgeordneten Behörden - rechtsinaffin -
Verfassungswidrig nach Gutsherrnart
Rumhantieren - & Dreist weiterhin in
Bürgerrechte ungeahndet - Eingreifen!