: Bund oder Dobrindt, das ist hier die Frage
Flughafen Tegel offen halten? Bei Sondersitzung geht es um den Vorstoß des Verkehrsministers
In der Debatte über die Zukunft des Flughafens Tegel wollen die Eigentümer am Mittwochabend zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dies teilte das Potsdamer Verkehrsministerium am Montag mit. Dabei blieb zunächst aber unklar, wen der Bund zu der Sitzung schickt. Über die Teilnahme von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sei noch nicht abschließend entschieden, erklärte das Ministerium.
Der Termin für die Eigentümerversammlung sei auf Wunsch Dobrindts um einen Tag verschoben worden, damit er selbst teilnehmen könne, hatte es zuvor aus dem Potsdamer Verkehrsministerium geheißen. Für das Land Brandenburg will Finanzminister Christian Görke (Linke) teilnehmen, Berlin wird von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) vertreten.
Hintergrund des Treffens ist die Forderung Dobrindts, Tegel auch nach Öffnung des Hauptstadtflughafens dauerhaft weiterzubetreiben. Die offizielle Position der Bundesregierung – genau wie die von Berlin und Brandenburg – ist allerdings, dass Tegel nach Eröffnung des BER geschlossen werden soll. Beide Länder hatten deshalb eine Eigentümerversammlung gefordert.
Die brandenburgische Linken-Abgeordnete Anita Tack erklärte am Montag, Dobrindt müsse eine klare Absage erteilt werden. Er solle „die Wahlkampfsprüche fern jeglicher Sachkenntnis endlich bleiben lassen“. Auch der Bund müsse seiner Verantwortung als Flughafengesellschafter gerecht werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den Hauptstadtflughafen sieht vor, dass die bisherigen Flughäfen Tempelhof und Tegel vom Netz gehen. Während Tempelhof bereits stillgelegt wurde, wird über die Zukunft von Tegel debattiert. Befürworter eines Weiterbetriebs argumentieren, der neue Flughafen BER werde nicht groß genug sein. Gegner von zwei parallel betriebenen Flughäfen verweisen auf die Mehrkosten und die Rechtslage.
In Berlin hatte eine von der FDP getragene Initiative einen Volksentscheid am 24. September parallel zur Bundestagswahl erzwungen. Abgestimmt wird allerdings nicht über ein Gesetz, die rot-rot-grüne Landesregierung kann also nicht zur Offenhaltung gezwungen werden. Die Debatte hatte auch Fahrt aufgenommen, weil die Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens überfällig ist. Inzwischen ist auch die geplante Eröffnung 2018 unsicher. (dpa)
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