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Zuschüsse für die KrankenversicherungBeamte in die Gesetzlichen locken

Hamburg will es für Beamte attraktiver machen, sich gesetzlich zu versichern. Auch weitere Bundesländer prüfen, ob sie Ähnliches einführen.

Alleingang in Hamburg: Für gesetzlich versicherte Beamte soll es Zuschüsse geben Foto: dpa

Berlin taz | Es ist eine kleine Initiative, die aber große Auswirkungen haben könnte. Als erstes Bundesland will das rot-grün regierte Hamburg per Gesetz die gesetzliche Krankenversicherung attraktiver für Beamte machen. Sie sollen künftig die Hälfte ihres Versicherungsbeitrags vom Stadtstaat erhalten können, wenn sie sich gesetzlich versichern anstatt wie üblich privat. Befürworter wie Kritiker des Vorstoßes sehen darin einen Einstieg in die von SPD, Grünen und Linkspartei propagierte Bürgerversicherung.

Schon bislang ist es Beamten möglich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Doch das ist teuer und daher für die meisten unattraktiv. Denn der öffentliche Dienst zahlt für Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag, sondern nur eine Beihilfe, die zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten abdeckt. Die verbleibende finanzielle Lücke kann ein Beamter jedoch derzeit nur mit einer Privatversicherung schließen, da es bei den gesetzlichen Kassen nicht die Möglichkeit einer Teilversicherung gibt. Die Folge: Ein gesetzlich versicherter Beamter muss nicht nur den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, sondern bekommt auch keine Beihilfe.

Nach den Plänen von Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) soll sich das nun ab dem 1. August 2018 in Hamburg ändern. Sie will die „Wahlmöglichkeit der Beamten stärken“: Wer sich nicht privat, sondern gesetzlich versichern will, dem soll dann statt der individuellen Beihilfe auch der hälftige Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt werden können. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt“, begründet Prüfer-Storcks ihre Initiative.

Die Idee ist nicht neu. Bereits 2004 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung einen Anlauf unternommen, eine vergleichbare Regelung für Bundesbeamte einzuführen. Aber die entsprechende Gesetzespassage wurde im parlamentarischen Verfahren wieder gestrichen – der Einfluss der Lobbyverbände dürfte zu groß gewesen sein. Erst im Juni 2017 scheiterte ein Antrag der Länder Berlin, Thüringen und Bremen, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung aufgefordert werden sollte, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem „Beamtinnen und Beamten einen freiwilligen, bezahlbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten“. Jetzt also wagt Hamburg den Alleingang.

Privatversicherung perspektivisch abschaffen?

Der Zeitpunkt ist nicht ungeschickt gewählt. Denn der Vorstoß passt gut in den Wahlkampf: Die SPD wirbt ebenso wie die Grünen und die Linkspartei dafür, die Zweiteilung zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen perspektivisch abzuschaffen – und dafür sind die Beamten ein entscheidender Faktor, weil sie den Großteil der Privatversicherten stellen.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung empörte sich denn auch, mit dem Hamburger Gesetzesvorhaben werde die „Tür zur Bürgerversicherung“ geöffnet. Auch vom Beamtenbund (dbb) kommt schroffe Ablehnung. Es dränge „sich der Verdacht auf, dass hier vom Hamburger Senat Wahlkampfhilfe für den Kanzlerkandidaten Martin Schulz geleistet wird und ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung gemacht werden soll“, sagte der Hamburger dbb-Landesvorsitzende Rudolf Klüver.

Die gesetzlichen Kassen, der DGB und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi reagierten hingegen zustimmend. „Wir haben seit Langem gefordert, das zu ändern“, sagte Berthold Bose, Leiter des Hamburger Verdi-Bezirks. „Wir werden den Gesetzentwurf genau ansehen und den Prozess begleiten.“

Ob die Hamburger Initiative Nachahmer in anderen Bundesländern finden wird, ist momentan völlig offen. Selbst das rot-rot regierte Berlin zeigt sich zurückhaltend. „Wir wollen nach wie vor den Einstieg in die solidarische Bürgerversicherung“, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) der taz. „Das kann sinnvoll aber nur bundesweit geregelt werden, daher auch unser Vorstoß im Bundesrat.“ Eine Einzelregelung nach Hamburger Vorbild erwäge der Senat daher derzeit nicht. Denn unterschiedliche Regelungen in den Ländern erschwerten den Wechsel von Beamten von einem Bundesland ins andere.

Auch Thüringen prüft die Idee

Ähnlich sieht es im rot-roten Brandenburg aus. Gegen die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung sei „aus Sicht des politischen Solidargedankens grundsätzlich nichts einzuwenden“, antwortete Finanzminister Christian Görke (Linkspartei) der taz. Daher stehe er auch „diesem Gedanken weiter offen gegenüber“. Mehr jedoch auch nicht: „Gegenwärtig ist allerdings eine vergleichbare Regelung über die Zuschussgewährung zu den Krankenversicherungsbeiträgen für die Beamtinnen und Beamten des Landes noch nicht geplant.“

Das gilt auch für das rot-grüne Bremen. „Diese politische Initiative ist inhaltlich aber richtig“, sagte Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) der taz. „In Bremen können wir uns das gut vorstellen, deshalb werden wir nun den Hamburger Vorstoß aufmerksam verfolgen.“

Ausdrückliche Zustimmung kommt aus dem rot-rot-grünen Thüringen. Der Hamburger Vorstoß sei „ein wichtiger Schritt in Richtung einer solidarischen Bürgerversicherung“, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linkspartei). „Wir werden auch in Thüringen über mögliche Wege diskutieren, ein echtes Wahlrecht für Beamtinnen und Beamte zu schaffen, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen.“

Dazu will sie nun das Gespräch mit ihren für das Beamtenrecht zuständigen Kabinettskollegen suchen. „Noch besser wäre natürlich eine bundeseinheitliche Regelung im Krankenversicherungsrecht“, sagte Werner. „Ich halte die Zusammenführung von gesetzlicher und privater Versicherung hin zu einer Bürgerversicherung weiterhin für geboten.“

Doch glaubt man den aktuellen Umfragen, wird wohl auch nach der Bundestagswahl die Bürgerversicherung noch auf sich warten lassen. Die Union und die FDP sind strikte Gegner und eine rot-rot-grüne Mehrheit ist nicht in Sicht.

Auch das Hamburger Modell wird erst einmal nur einem kleinen Teil der Beamten in der Hansestadt den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung ebnen. Für den allergrößten Teil der rund 40.000 Landesbeamten und 30.000 Pensionäre bleibt der Wechsel weg von der Privatversicherung versperrt, weil sie schon etliche Jahre privat krankenversichert sind und so nicht die Voraussetzungen für einen Übergang erfüllen. Profitieren würden nur jene 2.400 Beamte, die schon gesetzlich krankenversichert sind, sowie neu eingestellte Beamte.

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4 Kommentare

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  • Ok - ok. Bin Partei. &

    10Jährchen+ Beihilfe im Dezernat. &

    Mit 70% wg Depri&Stroke since 9y.

     

    Aber mal von vorn & "in praxi!" - kerr.

    Start: Ende der 70er.

    Im Ohr "davon kann man doch keine Familie ernähren!" ming Vadder über

    Beamtete Mitschüler 50/60er.

    Ergo. Bei Bertelsmann - hätt ich kriegen können - eiskalt gefordert quasi doppeltes R 1 (~ A 15) wurde ohne Wimpernzucken cool akzeptiert.

    Dennoch - Beihilfe/Private Vers. gewählt & - auch wenn die im Gesetz vorgesehene Pflegevers. lautlos nachträglich gestrichen & immer Vorkasse & stetig mir lästiger werdendem Papier'krieg'.

    Wär ich in der gesetzlichen längst in weiten Teilen "ausgesteuert" - meine immer noch weiter wirksame Bobath-Behandlung (zu der ich gut die Hälfte dennoch zuzahle) könnte ich mir längst in die Haare schmieren etc usw usf! & Nochens!

     

    Es ist kein Geheimnis - daß den AOKlern verboten ist - doch doch

    Zu Beraten!! D.h. Hinweise auf andere - Ebenfalls vom Versicherungsrahmen Umfaßte Behandlungen - & Zack!

    Abmahnung! Ja. So geht das.

     

    Vllt wäre ja mal was der andere Ansatz -

    Das Versicherungsniveau auf diese

    Nur scheinbaren Privilegien zu heben!

    Die Finanzierung zu klären - statt einen Versicherungs-AOK-etcTempel -

    Nach dem anderen zu bauen &

    Erst dann - einer sinnvollen gebotenen

    Solidarischen Bürgerversicherung -

    Das Wort reden & Taten folgen lassen!

     

    So aber - mit Verlaub -

    Ist das mehr als durchsichtig wohlfeil.

  • in der GKV sind Ehepartner/in und kinder automatisch mitversichert - wer mehr will kann, wie mein vater (arbeiter) eine PKV-zusatzversicherung zahlen.

    In der PKV muss jedes familienmitglied einzeln versichert werden - das kann im schlimmen fall zu 4.000-5.000 EUR kosten führen, für die der PKVler zunächst in vorlage gehen muss. mit glück wartet er nur 3-4 wochen, mit pech 3-4 monate, bis PKV und beihilfe zahlen.

    die/der betreffende gewährt auf diese weise seinem dienstherrn einen zinslosen kredit; reicht er die rechnungen nicht fristgerecht ein, bekommt sie/er zumindest von der beihilfe nix mehr.

    die beihilfe-nummer erlaubt es dem dienstherrn, jederzeit über selbstbehalt und streichungen von ansprüchen dem PKVler geld wegzunehmen - in der GKV geht das nicht.

    wenn der dienstherr/steuerzahler hälftig in die GKV einzahlen muss, geht alles, was jemals eingezahlt wurde, z.B. bei plötzlichem verscheiden der/des versicherten koppheister; bei der beihilfe zahlt der dienstherr/steuerzahler lediglich von fall zu fall - mit glück kann also über 2-3 jahre hinweg für den dienstherrn/steuerzahler NULL EUR an kosten anfallen - zahlt er hälftig in die GKV, muss er über diesen zeitraum brav jeden monat in die GKV einzahlen.

  • Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten dann aber auch alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf Beihilfe erhalten und das Recht, der PKV beizutreten.

  • Wie wäre es mit einer Pflicht - Staatsknete für die Gesetzlichen.