: Das Islambild der Leipziger Polizei
Sachsen Polizeipräsident verteidigt rassistische Pressemitteilung zu muslimischen Frauen
Die Leipziger Polizei hatte am Montag per Pressemitteilung über einen mutmaßlichen Angriff eines Syrers auf seine 30-jährige Ehefrau informiert. Diese habe Zuflucht bei einer 67-jährigen Leipzigerin gesucht, weil sie nach eigener Aussage regelmäßig von ihrem Mann geschlagen werde. Loepkis Mitteilung dazu trug den Titel „Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34“. Anstatt der üblichen Ortsmarke schrieb er über den Text „Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig und andernorts in Deutschland“, statt einer Zeitangabe „wohl tagtäglich“. Nach der Beschreibung des Sachverhaltes widmete sich Loepki dem Verhältnis zwischen Grundgesetzartikel 3 und 4 zu Gleichheitsgrundsatz und Religionsfreiheit und der Koransure 4,34. Aus dieser wird abgeleitet, dass Männer über Frauen stehen.
Dazu schrieb Loepki, „abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums“ wende ein Muslim Gewalt gegen seine Frau „nicht zuletzt auf religiöser Basis“ an. Zugleich schrieb der Sprecher, dass der Koran Männern „kein schrankenloses Züchtigungsrecht“ einräume. Ein über Jahrhunderte geprägtes, in der Religion verankertes Frauenbild gehe jedoch „auf der Suche nach einem sicheren und besseren Leben nicht irgendwo auf dem Balkan verloren“, fügte er hinzu. Es werde vielmehr fortgelebt „und wird sich nicht binnen Monaten westlich-europäischen Standards anpassen“.
Polizeipräsident Merbitz sagte, Loepki habe damit versucht, „eine Lanze für die Frauen zu brechen“. Und weiter: „Ich würde sagen, wir sollten uns in unseren Pressemitteilungen kurz halten.“
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