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Der MiethaiMieter darf bei Modernisierung eigene Heizung behalten

Sylvia Sonnemann

■ ist Geschäftsführerin beim Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon: 040 431  39 40.

Überraschend positiv ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): Für die Frage, ob eine von dem Vermieter geplante Maßnahme eine Modernisierung darstellt, die vom Mieter zu dulden ist, kommt es auf den derzeitigen Zustand der Wohnung an. Hierbei zählen auch die vom Mieter im Laufe des Mietverhältnisses rechtmäßig vorgenommene Verbesserungen. So entschied der BGH am 10. 10. 2012 (VIII ZR 25/12).

Was bedeutet das? Überlässt der Vermieter zum Beispiel eine Wohnung, die noch mit Öfen ausgestattet ist, baut der Mieter oft eine eigene Heizung ein. Bislang vertraten die Gerichte meist, dass es für die Frage, ob eine Modernisierung bzw. Wohnwertverbesserung vorliegt, die der Mieter dulden muss, darauf ankommt, mit welcher Ausstattung die Wohnung vermietet wurde. Zwischenzeitliche Modernisierungen durch den Mieter blieben außer Betracht. Jetzt kann der Mieter, der mit Erlaubnis des Vermieters eine Heizung eingebaut hat, verhindern, dass seine Wohnung an eine Zentralheizung angeschlossen wird.

Es werden also keine funktionierenden Heizungen vernichtet, und der Mieter muss auch keine Mieterhöhung deswegen hinnehmen. Der BGH befand außerdem, dass der Anschluss an eine Zentralheizung gegenüber einer Gasetagenheizung keine Wertverbesserung darstelle. Letztere sei zumindest ebenso komfortabel, und der Mieter könne seinen Verbrauch selbst bestimmen.

Bei energetischen Gebäudesanierungen bauen Vermieter oft auch eine Heizung ein. Hier hat der Mieter ab sofort bessere Rechte. Wer sich gegen den Anschluss an eine Zentralheizung wehren möchte, sollte dem Vermieter dieses unter Berufung auf das hier zitierte Urteil mitteilen. SYLVIA SONNEMANN

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