Lehrerin mit Kopftuch: Entschädigung für abgelehnte Bewerberin
Die Frauen hatten sich auf eine Stelle an einer Berliner Schule beworben. Im Bewerbungsgespräch habe es Hinweise darauf gegeben, dass sie als Lehrerinnen an der Schule kein Kopftuch aus religiösen Gründen tragen dürften. Das schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor.
Bereits im Februar hatte das Arbeitsgericht einer abgelehnten Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden. Das Gericht hatte jedoch betont, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. (dpa)
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