Zeitspiel durch Tricksereien

G-20-Camps Eilantrag für Zeltstadt im Stadtpark zum G 20 beim Verwaltungsgericht eingereicht

Mit dem Streit um die G-20-Protestcamps befasst sich nun das Verwaltungsgericht. Am heutigen Mittwoch will Rechtsanwalt Martin Klingner für die Organisatoren des auf der Stadtparkfestwiese geplanten „Antikapitalistischen G-20-Camps“ einen Eilantrag einreichen, um eine Zeltstadt als politische Dauerkundgebung vom 30. Juni bis zum 9. Juli durchzusetzen. Die Klage richtet sich vorerst gegen eine Verbotsverfügung des Bezirksamts Nord, obwohl dies laut Klingner nicht zuständig ist.

Denn die Veranstalter haben das Camp, zu dem 10.000 Menschen erwartet werden, als eine politische Kundgebung bei der Polizei als Versammlungsbehörde angemeldet. Doch diese fühlte sich angeblich nicht zuständig und gab die Anmeldung an das Bezirksamt weiter. Dieses lehnte den Antrag ab, da das Camp nicht mit der Grünflächenverordnung vereinbar sei – anders als ein Rolling-Stones-Konzert mit 80.000 Besuchern im September.

Innenbehörde und Polizei versuchen offenkundig, durch derartige Verwaltungstricks eine justiziable Entscheidung hinauszuzögern. „Durch ihre Hinhaltetaktik wirft uns die Versammlungsbehörde illegalerweise unnötig Steine in den Weg“, sagt ein Sprecher der Camp-Organisatoren. Denn eine politische Versammlung, die das Protestcamp zweifelsfrei sei, falle nun mal eindeutig in die Zuständigkeit der Versammlungsbehörde und nur diese könne ein Verbot aussprechen, wogegen geklagt werden könne.

Innensenator Andy Grote hat angekündigt, die Polizei werde alles tun, Camps zu verhindern. „Wir halten es aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar“, sagt Grote. Er gibt an, dass militante G-20-Gegner die Zeltplätze als „Zufluchtsstätte“ und „logistische Basis“ nutzen könnten.

Doch nach dem Versammlungsrecht gelten andere Kriterien. Denn die Camps sollen nach Angaben der Organisatoren für die Sichtbarkeit des Protestes gegen das G-20-Treffen sorgen. Hier sollen sich die Gegner frei versammeln und ihre Meinung äußern können.

Über ein zweites G-20-Protestcamp im Volkspark wird derzeit noch verhandelt. „Am Mittwoch finden die ersten Gespräche statt“, berichtet Deniz Ergün, Sprecher der Organisatoren. Anders als beim Stadtpark haben die Organisatoren in Altona beim Bezirksamt einen Antrag auf Sondernutzung für das Areal gestellt. „Wir prüfen den Antrag“, sagt dessen Pressesprecher Martin Roehl. Doch auch hier ist zu erwarten, dass das Bezirksamt auf Weisung hin den Antrag ablehnen und dann auch dort die Versammlungsbehörde zuständig sein wird. Kai von Appen