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Schutz für Whistleblower

REFORM Das Whistleblower-Netzwerk will ein neues Gesetz für Hinweisgeber

Zu Recht werden autoritäre Regime scharf kritisiert, die die Pressefreiheit mit Füßen treten. Dazu gehört heute allerdings ebenfalls, dass Hinweisgeber sowie Journalisten und Daten-Experten, die mit ihnen zusammenarbeiten, rechtlich abgesichert arbeiten können. Hierbei besteht auch in Deutschland Nachholbedarf. Statt die Menschen zu schützen, die mutig auf Missstände wie Gesundheits-, Umwelt- oder Sicherheitsrisiken aufmerksam machen, bestrafe die Regierung mit neuen Überwachungsgesetzen „genau diejenigen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen“, kritisierte Annegret Falter, die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerkes, Ende Januar. Deshalb müsse noch vor der Bundestagswahl ein Whistleblower-Schutzgesetz verabschiedet werden, das Arbeitnehmer und Beamte statusunabhängig vor Benachteiligungen schützt, forderte Falter. Unter anderem müsse auch der Schutz von Whistleblowern dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen gleichgestellt werden. Bereits im Dezember war eine von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) organisierte Klage beim Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 2821/16) gegen den neuen, zusammen mit den Gesetzesänderungen für die Vorratsdatenspeicherung im Dezember 2015 in Kraft getretenen „Datenhehlerei“-Paragrafen eingereicht worden, der den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe stellt. OS