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Mit der Familie im Knast

Resozialisierung In Niedersachsen sollen Gefangene mehr Rechte bekommen – etwa längere Besuchszeiten und Therapieplätze

Häftlinge in Niedersachsen sollen künftig mehrere Stunden im Monat Besuch erhalten dürfen. Dies sieht eine Novelle des Justizvollzugsgesetzes vor, die vom Kabinett beschlossen wurde und am Donnerstag im Landtag beraten werden soll. Häftlinge im Erwachsenenvollzug haben derzeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Stunde pro Monat Besuch, künftig sollen es vier Stunden pro Monat sein. Im Jugendvollzug erhöht sich der monatliche Anspruch von vier auf sechs Stunden.

Die Besuchsräume sollen außerdem kinderfreundlich mit Spielzeug und Bildern eingerichtet werden, um Gefangenen mit Familie ein angenehmeres Umfeld zu bieten. „Wenn die Strafgefangenen ihre sozialen Bindungen erhalten und ausbauen können, steigert das die Chancen auf Resozialisierung“, sagte dazu Marika Tödt, Sprecherin des Justizministeriums. Deshalb werde die Stärkung sozialer Bindungen jetzt als gesetzlicher Auftrag verankert.

Bereits jetzt gibt es in zwölf von 13 Haftanstalten in Niedersachsen „Familienzimmer“ für mehrstündige Besuche. Ausnahme war bislang die Haftanstalt Wolfsburg, die gerade renoviert wird. Auch dort gibt es entsprechende Planungen.

Das neue Justizvollzugsgesetz sieht auch die Ausweitung von Therapien und sozialen Trainingsprogrammen vor. Die Gefangenen bleiben weiter zur Arbeit verpflichtet. Sie können ihre Tätigkeit aber für eine Therapiesitzung unterbrechen – den Lohn erhalten sie trotzdem. „Dies soll auch die Motivation der Gefangenen erhöhen, eine Therapie zu machen“, sagte Tödt.

Ein weiterer Aspekt ist die Stärkung der Rechte von Opfern. Sie können künftig direkt von den Vollzugsbehörden Informationen über den Haftverlauf des Täters bekommen – auch über geplante Lockerungsmaßnahmen wie Freigänge. Bislang war dies nur möglich, wenn sich die Opfer von Straftaten über eine Opferorganisation an die Behörden wandten. (dpa)

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