Privatisierung mit Nachspiel

Weil Niedersachsen die Landeskrankenhäuser verkaufen will, ging eine Patientin vors Bundesverfassungsgericht

Bei der geplanten Privatisierung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser (taz nord berichtete) bahnen sich heftige juristische Auseinandersetzungen an. In einem gestern veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht zwar eine Beschwerde gegen die geplante Privatisierung ab, doch nur aus formalen Gründen. Die Beschwerde sei verfrüht, weil sich die im Juli von der Landesregierung beschlossene Privatisierung noch nicht hinreichend konkretisiert habe, entschieden die Karlsruher Richter.

Geklagt hatte eine Frau, die in der Psychiatrie im Landeskrankenhaus Moringen (Kreis Northeim) untergebracht ist. Die Klägerin hatte argumentiert, Mitpatienten seien über die Privatisierungspläne so beunruhigt, dass es bereits zu „Vorfällen“ oder sogar zur Flucht gekommen sei. Deshalb seien in dem Krankenhaus Beschränkungen verhängt worden, von denen auch sie betroffen sei.

Unterdessen sagte CDU-Landtagsfraktionschef David McAllister, die Kernbereiche der Unterbringung psychisch kranker Straftäter – die so genannten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen – sollten weiter in der Hoheit des Landes bleiben. Vollständig privatisiert werden solle aber der „normale“ psychiatrische Teil der Kliniken.

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Schwarz, warf der CDU vor, sie präsentiere immer neue „unausgegorene Vorschläge“, statt die Privatisierungspläne endlich zu den Akten zu legen. Noch nie sei in Niedersachsen ein Projekt von so weit reichender sozialpolitischer Bedeutung „so dilettantisch angegangen“ worden. dpa