Asylverfahren beim Bamf: Einer hört zu, einer entscheidet
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollten Anhörer und Entscheider in der Regel identisch sein. Derzeit ist das die Ausnahme.
Darin wird bestätigt, dass in weit über 80 Prozent der Fälle, die im dritten Quartal 2016 entschieden wurden, Anhörer und Entscheider nicht die gleiche Person waren. Denn bei den Entscheidungen, die in den sogenannten Entscheidungszentren gefällt werden, bestehe „zwingend eine Trennung von Anhörer und Entscheider“.
Zwar räumt das Innenministerium ein, dass die „Dienstanweisung Asyl“, nach der die Identität von Anhörer und Entscheider grundsätzlich anzustreben ist, weiter bestehe. „Eine Rückkehr zur Einheit von Anhörer und Entscheider wird angestrebt, sobald es die Zahl der zu bearbeitenden Asylanträge wieder zulässt“, heißt es aber in der Antwort.
Menschenrechtsverbände wie Pro Asyl kritisieren, dass die wilde Einstellung und fehlende Einarbeitung des Personals zu sehr vielen Fehlern bei Anhörung und Asylentscheidungen geführt hätten. Auch die Linken-Politikerin Ulla Jelpke sieht das so. „Die systematische Trennung von Anhörung und Entscheidung führt zu Fehlentscheidungen, der unmittelbare persönliche Eindruck, der im Asylverfahren so wichtig ist, geht dabei verloren“, sagte sie der taz. „Beim Asylrecht geht es um Grundrechte, da darf nicht das Motto ‚Schnelligkeit vor Gründlichkeit‘ gelten.“
Fehlerhafte Asylentscheidungen zögen ein Mehr an gerichtlichen Überprüfungsverfahren nach sich. Außerdem gebe es bessere Möglichkeiten, die Asylverfahren zu beschleunigen: etwa durch eine Altfallregelung für bereits lang andauernde Verfahren.
Die neue Bamf-Chefin Jutta Cordt ist sich des Problems offenbar bewusst und will diese Entwicklung wieder zurückdrehen. Wie hoch derzeit der Anteil der Verfahren ist, in der Anhörer und Entscheider identisch sind, und wie viele der Entscheidungen noch in den Entscheidungszentren getroffen werden, konnte das Bamf aber nicht bis Redaktionsschluss beantworten.
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