Ermittlungen gegen Dschihadisten

Terrorismus 23 Verfahren gegen Terrorverdächtige hat die Staatsanwaltschaft der Bundesanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt

Innerhalb der vergangenen zwei Jahre hat die Hamburger Staatsanwaltschaft 23 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit islamischem Terrorismus an die Karlsruher Bundesanwaltschaft abgegeben. Die Personen befinden sich noch auf freiem Fuß, da gegen sie nichts Konkretes vorliegt. Die Sicherheitsbehörden gehen aber davon aus, dass von ihnen eine konkrete Gefahr für die Staatsordnung ausgehen könnte. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Bundesanwaltschaft eingeschaltet wird.

Wie aus einer Senatsanfrage der Fraktionschefin der Linkspartei, Cansu Özdemir, hervorgeht, handelt es sich in den 23 Verfahren um mutmaßliche Mitglieder der dschihadistischen Vereinigungen Ahrar al-Sham, Jabhat al-Nusra und des „Islamischen Staats“ (IS). Sie werden verdächtigt, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen. Anlass der Anfrage waren Razzien gegen Ahrar al-Sham im November in Niedersachsen. Der rot-grüne Senat bestätigt, dass die Gruppe als „salafistisch-dschihadistische Terrororganisation“ eingestuft werde.

Die in Hamburg lebenden Dschihadisten stünden zwar den Netzwerken al-Qaida und IS positiv gegenüber, hätten jedoch keine konkreten Strukturen, glaubt der Verfassungsschutz. Wie viele Sympathisanten Ahrar al-Sham in der Elbmetropole habe, wollte der Senat nicht sagen. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes könnten aus Gründen des Staatswohls nur vor einem parlamentarischen Kon­trollausschuss (PKA) preisgegeben werden, heißt es. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die beobachteten Bestrebungen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Inlandsgeheimdienstes gewähren und die Beobachtung erschweren könnten.

Soweit sich die Verdachtsmomente der Hamburger Ankläger erhärtet hätten, seien sie Verfahren von der Bundesanwaltschaft übernommen worden. Im Gegenzug hat die Bundesanwaltschaft elf Verfahren gegen Sympathisanten von Jabhat al-Nusra und der Terrormiliz „Islamischer Staat“ wieder an die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft zur weiteren Sachbearbeitung zurückgegeben. PEMÜ