Kloster muss NS-Kunst behalten

Gerichts-Urteil

Sie wäre den Schandfleck gern losgeworden und hat wirklich alles versucht. Aber vergebens: Eine Niederlage hat die Hannoversche Klosterkammer am 4. Januar aus dem seit 2014 schwelenden Rechtsstreit über den NS-nahen Maler Erich Klahn erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) verfügte in dritter Instanz, dass die Kammer den Nachlass behalten muss.

Der lagert, von der Klahn-Witwe als Stiftung geschenkt, im Kloster Mariensee. 30 Werke wurden dort seit 2001 gezeigt, Hunderte weitere liegen im Depot. Und obwohl die NSDAP-Mitgliedschaft des 1978 gestorbenen Klahn lange bekannt war, ließ die Klosterkammer dies erst 2013 per Gutachten untersuchen.

Inzwischen gibt es drei Gutachten; ihr Fazit: Klahn war nicht nur in der antisemitisch-völkischen Niederdeutschen Bewegung aktiv, sondern auch NS-Anhänger. 1943 erhielt er den Lübecker Geibel-Preis, eine hohe Ehrung der Nationalsozialisten. Er verwandte immer wieder Runen, verherrlichte Nazi-Helden als Märtyrer.

Die Klosterkammer kündigte daraufhin den Stiftungsvertrag, schloss die Schau. Klahns Erben klagten: Es handele sich um eine Schenkung unter Auflage, die man nicht zurückgeben könne. Und Klahns NSDAP-Mitgliedschaft sei eine „Jugendsünde“.

Dagegen spricht, dass Klahn noch als 39-Jähriger ein Hakenkreuz in einen Altar einarbeitete. Doch das Landgericht Hannover, das Celler Oberlandesgericht (OLG) und der BGH fanden, die Klosterkammer müsse die Werke pflegen und zeigen.

Wie weit das ein inhaltliches Urteil ist, steht dahin: Da das OLG Celle keine Revision zugelassen hatte, lehnte der BGH jetzt lediglich die Nichtzulassungsklage der Klosterkammer ab. Was bedeutet, das sich der BGH politisch gar nicht mit Klahn zu befassen brauchte. PS