Klosterkammer muss NS-Kunst behalten

Rechtsstreit Hannovers Klosterkammer, die die Werke des NS-nahen Künstlers Erich Klahn loswerden wollte, muss sie als „Schenkung“ weiter ausstellen. Das entschied in dritter Instanz der Bundesgerichtshof

Sie hat sich heftig gewehrt und doch nicht Recht bekommen: Erneut ausstellen muss die Hannoversche Klosterkammer einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge die Altäre und Gemälde des NS-nahen Künstlers Erich Klahn, der 1978 in Celle starb.

Dessen Nachlass war ins Kloster Mariensee gelangt, als Klahns Witwe dort Äbtissin wurde. Für den Nachlass gründete man eine rechtlich unselbstständige Stiftung, getragen vom Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds, den die Klosterkammer verwaltet. Mariensee, über die Touristen-Attraktion erfreut, zeigte daher seit 2001 rund 30 Werke Klahns.

Das ging so lange, bis die Klosterkammer ein Gutachten zur Gesinnung des NSDAP-Mitgliedes Klahn in Auftrag gab, der sich auch in der völkisch-antisemitischen Niederdeutschen Bewegung engagierte. Das Ergebnis von mittlerweile drei Gutachten: Klahn war kein Wegbereiter, wohl aber Sympathisant, der gern mal eine Rune oder einen NS-Helden abbildete.

Folglich kündigte die Klosterkammer 2014 den Stiftungsvertrag, den sie als bloß „treuhänderisch“ definierte, und schloss die Ausstellung. „Es ist ausgeschlossen, öffentliche Mittel weiterhin für die Klahn-Stiftung bereitzustellen“, sagte Klosterkammer-Direktor Andreas Hesse damals. Doch Klahns Erben hielten den Stiftungsvertrag als „Schenkung unter Auflage“ für unkündbar und klagten. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle bekamen sie Recht. Am 4. Januar hat der BGH nachgezogen und die Nichtzulassungsbeschwerde der Klosterkammer zurückgewiesen.

Hesse trägt es mit Fassung: Die Klosterkammer werde den Betrieb der Klahn-Stiftung nach Maßgabe der Urteile von Hannover und Celle wieder aufnehmen, ließ er verlauten. „Wir werden die Ausstellung nach der Winterpause am 17. April wieder öffnen“, sagt er. Im Übrigen „prüfen wir derzeit, wie es weitergehen kann“. Petra Schellen