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Bezuschussung von SozialwohnungenDas Geld bleibt liegen

Beträgt die Miete für eine Sozialwohnung mehr als 30 Prozent des Einkommens, kann man sich den Rest zahlen lassen. Doch kaum einer tut's.

Es muss nicht so teuer sein Foto: dpa

Es war einer der großen Erfolge des Mietenbündnisses: Die Mieten in Sozialwohnungen werden seit Januar bezuschusst. BewohnerInnen, die über 30 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete aufbringen müssen, können sich den Rest vom Land bezahlen lassen. 26,4 Millionen Euro stellte die Verwaltung bereit, um die Mietzuschüsse zu finanzieren.

Nun zeigt sich, dass nur ein Bruchteil dieses Geldes abgerufen wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht nach einer aktuellen Berechnung davon aus, dass 14.000 bis 17.000 Haushalte berechtigt wären, einen Zuschuss zu beantragen. Getan haben das bislang aber nur 1.275, also nicht mal jeder Zehnte. Von den zur Verfügung stehenden 26,4 Millionen Euro wurden weniger als 500.000 Euro ausgezahlt.

Im August 2015 hatte sich das Mietenbündnis mit dem Senat auf einen beachtlichen Kompromiss verständigt: Sozialmieter, die in den vergangenen Jahren mit teils drastischen Mieterhöhungen zu kämpfen hatten, sollten per Mietzuschuss unterstützt werden. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollten jede zweite frei werdende Wohnung an Menschen mit geringem Einkommen und jede zehnte an Obdachlose oder Flüchtlinge geben. Mit dem Kompromiss wendete der Senat den vom Bündnis angestrebten Volksentscheid zum Thema Mieten ab.

Eine Agentur bekam den Auftrag, den Mietzuschuss unters Volk zu bringen: Nach Angaben der Stadtentwicklungsverwaltung wurden zwischen April und Juni dieses Jahres an alle 116.000 Haushalte in Sozialwohnungen Flyer verteilt. Es gab Infoveranstaltungen. Eine Internetseite wurde eingerichtet, Plakate und Aushänge geklebt – mit mäßigem Erfolg.

Ein Bürokratiemonster

„Der Mietzuschuss bleibt weit hinter den Erwartungen zurück“, sagt Martin Pallgen, Sprecher der Stadtentwicklungsverwaltung. Auch bei Kotti & Co sorgen die neuen Zahlen für eine gewisse Ernüchterung. „Man muss das Geld den Leuten wirklich hinterher tragen“, sagt Sandy Kaltenborn. Für viele stelle die Beantragung offenbar eine hohe Hürde dar, sie sei aber auch ein „Bürokratiemonster“.

Um den Mietzuschuss zu bekommen, müssen Bewohner von Sozialwohnungen einen vierseitigen Antrag ausfüllen. Dem Antrag sind Kopien beizulegen vom Mietvertrag und von den Personalausweisen aller, die in dem Haushalt leben. Auf Kontoauszügen müssen zudem die Mietzahlungen der letzten drei Monate nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen ist auch eine Kopie des Energieausweises vonnöten. Zusätzlich muss man eine vierseitige detaillierte Einkommenserklärung ausfüllen.

„Die Menschen müssen ihre kompletten Einkommensverhältnisse offenlegen. Wenn man dafür dann nur 10 bis 15 Euro pro Monat rausbekommt, lohnt sich das nicht“, sagt Rouzbeh Taheri, der im vergangenen Jahr für das Mietenbündnis mit dem Senat am Verhandlungstisch saß.

Für viele SozialmieterInnen sind vor allem die hohen Nebenkosten ein Problem. Rot-Rot-Grün hat sich im Koalitionsvertrag deshalb darauf verständigt, dass nicht die Kaltmiete, sondern die Warmmiete die relevante Größe sein soll: In Zukunft darf die Miete inklusive Heizkosten nicht mehr 30 Prozent des Einkommen betragen, der Rest wird erstattet. Das könnte für viele einen deutlich höheren Mietzuschuss bedeuten. Rouzbeh Taheri sagt: „Wir hoffen, dass die Zahlen dann steigen.“ Sobald die neue Regelung in Kraft trete, soll es auch wieder eine Informationsveranstaltung geben.

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