Diskriminierung

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird die Forderung nach einer umfassenden Reform laut

Alt, krank, schwanger

Erfolge In diesen Fällen hat das Gesetz gegriffen

BERLIN taz | 3.897 Personen haben sich seit 2006 wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, dicht gefolgt von Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft (3.372) und Geschlecht (3.325). In folgenden vier Fällen konnte den Betroffenen geholfen werden.

Alter

Ein promovierter Mann aus Thüringen bewarb sich auf eine Stelle als Produktionsleiter. Durch ein Versehen wurde ihm eine interne E-Mail des Arbeitgebers weitergeleitet: „Bewerber gleich aussortieren: Jahrgang 49 !!, keine Lust auf Ossi-Dr.“ – ein eindeutiges Indiz für Altersdiskriminierung. Die Firma erklärte sich bereit, 26.000 Euro Entschädigung zu zahlen.

Behinderung

Über ein Jahr suchte ein Vater einen Kindergartenplatz für seinen Sohn. Der Junge leidet an der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose. Wegen des angeblich zu hohen Betreuungsaufwands hatte die Stadtverwaltung das Kind ohne Wissen der Eltern von der Warteliste für „normale“ Kindergärten gestrichen – dabei benötigte es lediglich bestimmte Enzyme zur Verdauung bei den Mahlzeiten. Mittlerweile hat der Vierjährige einen Kindergartenplatz.

Geschlecht

Der befristete Arbeitsvertrag einer schwangeren Altenpflegerin wurde nicht verlängert. Laut AGG liegt eine geschlechtsspezifische Diskriminierung auch vor, wenn an Schwanger- oder Mutterschaft angeknüpft wird. Nach Intervention der Antidiskriminierungsstelle wurde der Vertrag verlängert.

Religion

Mitarbeiter einer Stadtverwaltung wollten wissen, ob sie muslimischen Praktikantinnen das Kopftuchtragen untersagen könnten. Das Tragen einer Kopfbedeckung dürfe aber nicht aus rein unternehmerischen Gründen verboten werden, antwortete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gründe der Arbeitssicherheit könnten ein Verbot allerdings rechtfertigen. Im öffentlichen Dienst müssten ausschließlich Lehrerinnen auf das Kopftuch verzichten – wegen ihrer Neutralitätspflicht. Dinah Riese