Kein Gottesbezug in Schleswig-Holstein

Kiel taz | Kommt Gott ins Spiel, sind Zeichen und Wunder möglich: „Ich habe Ralf Stegner gelobt“, bekannte Peter Harry Carstensen, einst CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein und nicht als Freund des SPD-Spitzenmannes bekannt. Aber am Freitag ist Carstensen nicht als Politiker in den Kieler Landtag gekommen, sondern als Sprecher der Volksinitiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“.

Die Gruppe, die von den christlichen Kirchen, der islamischen Religionsgemeinschaft Schura und den jüdischen Gemeinden im Land unterstützt wird, hatte 40.000 Unterschriften dafür gesammelt, dass ein Bezug auf Gott in die Landesverfassung aufgenommen wird. Das Parlament musste sich schon zum zweiten Mal mit dem Thema befassen; 2014 hatten die Abgeordneten über diese Frage abgestimmt und die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt.

Wieder hat es nicht gereicht: 45 der 69 Abgeordneten votierten für einen Vorschlag, den eine interfraktionelle Gruppe eingebracht hatte – das war genau eine Stimme zu wenig. Hinterher versuchten die Unterstützer, Gutes aus der Niederlage zu ziehen: „Die Debatte war ein Wert an sich“, so Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).

Der Vorschlag, der es fast geschafft hätte, sollte den Satz enthalten, die Verfassung schöpfe „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“.

Dies sei eine „Toleranzformel“, so Ralf Stegner (SPD), der mit dem Oppisitionsführer Daniel Günther für diesen Antrag sprach. Durch den Gottesbezug und die Besinnung auf Grundwerte werde klar, dass Menschen fehlbar seien. Doch dass so eine Formulierung „wie ein Amulett gegen Faschismus und Extremismus wirkt, daran fehlt mir der Glaube“, so Burkhard Peters (Grüne), der zu den Gegnern gehörte: „Zu oft wurde der Name Gottes für schreckliche Dinge missbraucht.“ Esther Geisslinger