Kooperation und Milde

TERROR-Urteil

Ein schnelles Verfahren, wenngleich kein „kurzer Prozess“: Nach nur vier Prozesstagen wird am Dienstag das Urteil gegen den Bremer IS-Kämpfer Harry S. gesprochen. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg (OLG) musst S. sich wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch (StGB) verantworten.

Der 27-Jährige ghanaischer Abstammung kann auf ein ausgewogenes Urteil hoffen. Denn der Vorsitzende des 3. Staatsschutzsenats, Klaus Rühle, ist dafür bekannt, dass es für ihn einerseits Gesetzesvorgaben gibt, andererseits die realen Umstände Beachtung finden müssen. So sprach sein Senat 2004 den als „Hamburger Terrorhelfer“ des 11. Septembers 2001 angeklagten Abdelghani Mzoudi frei – es gab Indizien dafür, dass dieser von internationalen Geheimdiensten als Bauernopfer präsentiert wurde.

Und auch einen Mann der kurdischen Arbeiterpartei PKK verurteilte Rühle 2013 nach dem neuen Paragrafen 129b nur ungern, da die PKK nicht als Freiheitsorganisation anerkannt ist, obwohl für Rühle der türkische Staat wegen Menschenrechtsverletzungen an den Kurden auf die Anklagebank gehörte.

„Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht allein auf Angaben meines Mandanten“, gibt sich S.’Verteidiger Udo Würtz zuversichtlich. „Es besteht kein Zweifel, dass seine Angaben Hand und Fuß haben“. S. ist in Bremen aufgewachsen und hat sich von einem Salafisten-Prediger radikalisieren lassen. Er hat zugegeben, dass er 2015 eine Ausbildung bei der Terrormiliz IS absolvierte, die syrische Städte wie Palmyra und Kobane angriff; dass ihn der IS-Geheimdienst als Selbstmordattentäter in Europa rekrutieren wollte und dass er für ein Propaganda-Video an einer Hinrichtung teilnahm, bevor der dem IS den Rücken kehrte.

Selbst die Bundesanwaltschaft hat signalisiert, dass es durch die Kooperation von S. möglich sei, Straftaten deutscher IS-Kämpfer in Palmyra aufzuklären. PEMÜ