Symbolische Gesetze

Recht Asyl für Bürger „sicherer Herkunfts-staaten“ möglich

FREIBURG taz | Die Einstufung eines Staats als „sicheres Herkunftsland“ hat vor allem symbolische Bedeutung: Der Gesetzgeber versucht, Tatkraft zu zeigen, indem er zu scheinbar brachialen Methoden greift. Die Etikettierung „sicherer Herkunftsstaat“ soll potenzielle Asylantragssteller davon abhalten, überhaupt nach Deutschland zu kommen.

Die rechtliche Wirkung jedoch ist eher gering. Es wird nur vermutet, dass ein Ausländer aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ dort weder verfolgt wird noch persönlich gefährdet ist. Im Asylverfahren kann der Antragssteller für seinen Fall diese Vermutung nach wie vor widerlegen. Es findet wie üblich eine Anhörung statt, in der man alles vorbringen kann – und die Behörde alles berücksichtigen muss. Das Problem von Antragstellern aus „sicheren Herkunftsländern“ ist aber, dass sie in der Regel keine asylrelevanten Fluchtgründe (Verfolgung oder Krieg) darlegen können.

Möglicherweise haben Asylentscheider nun bestimmte Erwartungen, wenn ein Antragsteller aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommt. Diese Erwartungen haben Entscheider aber vermutlich auch dann, wenn ein Antragsteller aus einem Land mit minimalen Anerkennungsquoten kommt.

Wenn der Antrag eines Asylsuchenden aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ abgelehnt wird, gilt er automatisch als „offensichtlich unbegründet“. Die Folge: verkürzte Rechtsschutzfristen. Ansonsten muss das Gericht individuell entscheiden, ob ein Antrag „unbegründet“ oder „offensichtlich unbegründet“ ist. Bei Ländern mit minimaler Anerkennungsquote gelten die Anträge ganz überwiegend als „offensichtlich unbegründet“.

Seit Inkrafttreten des Asylpakets II im März müssen Antragsteller aus „sicheren Herkunftsstaaten“ in besonderen Aufnahmeeinrichtungen wohnen. Außerdem wird gesetzlich angestrebt, das Verfahren binnen einer Woche abzuschließen. Wenn das nicht gelingt, dauert das Verfahren eben länger. Schon zuvor wurden Anträge von Nordafrikanern vorrangig bearbeitet.

Auf die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber hat die Einstufung „sicheres Herkunftsland“ keine Auswirkung. Die typischen Probleme – fehlende Pässe, unklare Identitäten und unkooperative Heimatländer – haben mit der Einstufung durch den deutschen Gesetzgeber nichts zu tun. Christian Rath