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Berliner SzenenAm Kiosk

Bier ja, Öffner nein

Der Kioskbesitzer zuckt nur hilflos mit den Schultern

Schöneberg, draußen, ein herrlicher Sommertag. Ich warte auf meine Freundin Cordula und lese Zeitung. Des Wartens müde, beschließe ich irgendwann, mir ein Bier zu kaufen, und freue mich kurz darauf, dass der Späti an der Ecke das großartige Bostoner Bier „Sam Adams“ zum äußerst fairen Preis von nur 1,99 Euro pro Flasche anbietet. Als ich den Verkäufer nach dem Bezahlen um einen Flaschenöffner bitte, zuckt der nur hilflos mit den Schultern: Aufgrund einer seit Kurzem praktizierten härteren Auslegung des Gaststättengesetzes dürfte er mir weder die Flasche öffnen noch einen Öffner anbieten. Einigermaßen ratlos überlege ich, ob ich mir als Nichtraucher jetzt tatsächlich ein Feuerzeug zum Flasche-Öffnen kaufen soll, entscheide mich dann jedoch dagegen: Ich will mir den günstigen „Sam Adams“-Kauf nicht ruinieren.

Zurück auf der Straße wächst in mir die Ratlosigkeit, als ich in meinen Taschen keinen auch nur im Ansatz geeigneten Gegenstand zum Öffnen finde (und ich habe schon Bierflaschen mit Nivea-Cremedosen aufgekriegt). Als ich gerade überlege, welchen der vorüberziehenden Passanten ich um ein Feuerzeug anhauen soll, kommt der Kioskbetreiber nach draußen und befestigt einen Flaschenöffner mit einer Schnur an einer nahe gelegenen Straßenlaterne.

Während ich also dankbar mein Bier öffne, erklärt mir der Mann, dies sei nun schon der zehnte Öffner, den er innerhalb einer Woche hier anbringe, die Dinger würden permanent geklaut. Jedoch sehe er keine andere Möglichkeit, den Kioskbesuchern ihr Recht auf ein frisches Getränk zu garantieren. Nickend bestätige ich ihn hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seines Tuns und denke: Berlin ist ein wahrer Innova­tions­standort – nirgendwo sonst werden Gesetze so kreativ ausgelegt. Andreas Resch

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