Ein Toter, zwei Geldstrafen

URTEIL Prozess mit zwölf Angeklagten wegen „Schlägerei mit Todes-folge“ endet milde

Mit zwei Verurteilungen zu Geldstrafen von 500 und 1.000 Euro endete am Montag nach vier Verhandlungstagen einProzess, den die Staatsan­waltschaft gegen ursprünglich zwölf Angeklagte angestrengt hatte.

Den einen der in der Anklageschrift gegen die jungen Männer erhobenenen Vorwürfe – „besonders schwerer Landfriedensbruch“ und „Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge“ – hatte Richter Helmut Schweckendieck gleich zu Beginn des Verfahrens entkräftet. Den Tatbestand des Landfriedensbruchs sehe er nicht erfüllt, hatte er bereits am ersten Verhandlungstag signalisiert. Nun, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, sei der Prozess „so vernünftig zum Abschluss gekommen“, wie er begonnen habe.

Es begann mit Streit

Das verhandelte Geschehen lag zu Prozessbeginn mehr als vier Jahre zurück. Nach einem Streit auf einem Fußballplatz war der Konflikt zwischen den Streitparteien eskaliert. Am Ende starb einer der Beteiligten, der wie die meisten der Angeklagten bei dem Streitauftakt auf dem Fußballplatz gar nicht dabeigewesen war, an einer schweren Stichverletzung.

Vor Gericht standen nun nicht die Mitglieder der Streitpartei, der der Messerstecher angehört hatte, der selbst bereits wenige Tage nach der Tat wegen Notwehr ohne Verfahren freikam. Angeklagt waren die Freunde des damals getöteten Jusef El-A. Dass sie durch den tödlichen Ausgang des eskalierten Streits moralisch bereits deutlich gelitten hätten, sei in die niedrigen Strafen mit eingeflossen, so Richter Scheckendieck. Er hatte in den ersten Prozesstagen das Verfahren gegen zehn Angeklagte bereits gegen Geldbußen eingestellt.

Eine Blamage

Die zwei am Ende verurteilten Angeklagten seien zwar direkter am Geschehen beteiligt gewesen, hätten aber Einsicht und Reue gezeigt, so der Richter, der genau das zu Prozessbeginn gefordert hatte. Für die Staatsanwaltschaft, die sich mit Ermittlungen und Anklage vier Jahre Zeit gelassen hat, ist der „vernünftige Prozessausgang“ damit eine Blamage.Alke Wierth