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Neonazi lässt Hosen in S-Bahn runterHaft für Nazi-Arsch

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt einen 33-Jährigen zu 32 Monaten Haft, weil er eine Familie in der S-Bahn bedroht und seinen nackten Hintern gezeigt hatte.

Tatort S-Bahn: Hier beleidigte, bedrohte und erniedrigte der Neonazi eine Familie Foto: dpa

Christoph S. sei schockiert, sagt sein Verteidiger, nachdem vor dem Amtsgericht Tiergarten das Urteil gegen den 19-fach vorbestraften Nazi gefallen ist. 32 Monate Haft hat das Schöffengericht verhängt – wegen vier unterschiedlichen Taten. Das letzte Mal, als der 33-Jährige ins Gefängnis musste, hatte er wesentlich mehr dafür tun müssen. Die Justiz mag sich oft sehr geduldig zeigen – für den seit 16 Jahren auffälligen Angeklagten gilt das nicht mehr.

Am Nachmittag des 27. März 2015 hatte Christoph S. in der S-Bahn den deutschen Gruß entboten und „Heil Hitler“ gebrüllt, am frühen Abend dann einen Mann, der sich gegen solche Sprüche verbal zu wehren suchte, durch die S-Bahn gejagt, ihn geschlagen und getreten.

Am Abend des 22. August 2015 hatte er zusammen mit Gleichgesinnten am Bahnhof Storkower Straße einen S-Bahn-Waggon der Linie S41 bestiegen. „Mann, bin ich Hacke“, will einer der Zeugen von dem Alkoholisierten vernommen haben. Ein später durchgeführter Test ergab für S. zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 2,51 Promille, womit er gegen die Weisungen seiner Führungsaufsicht verstoßen hatte.

Die beiden alkoholisierten Nazis heizten sich mit Sprüchen auf. Die vernommenen Zeugen zitieren ein Potpourri von „Alle Ausländer haben dreckiges Blut“, „Judenschlampe“ bis „Asylantenheime sollen brennen“. Sobald einer der Mitfahrenden sich dagegen wehrte, wurde er gezielt rassistisch beleidigt. Ein junger Sozialarbeiter telefonierte mit der Polizei. Die empfahl, die Notbremse zu ziehen. Dann würden sich die Sicherheitsmitarbeiter der Bahn um die Nazis kümmern.

Kurz bevor er am Bahnhof Frankfurter Allee aus dem Verkehr gezogen wurde, begab sich S. zu einer ausländisch aussehenden Mutter mit zwei Kindern und präsentierte ihnen sein Gesäß und seine Genitalien. Ob er seine Verachtung noch stärker zeigte, indem er die von der Justiz nicht ermittelten Opfer sogar anpinkelte, ließ sich nicht beweisen. Nur eine Lehrerin will nahe der Gedemütigten eine Lache gesehen haben. „Die Mitreisenden waren so irritiert, dass ihre Aufnahmefähigkeit eingeschränkt war“, erklärt die Richterin.

Dem Angeklagten wurde bereits viel Unterstützung wie Bewährungshilfe, Führungsaufsicht angeboten – nichts half. Bei seinen Taten war S. stets betrunken, oft hatte man ihm deswegen eine verminderte Schuldfähigkeit zugestanden. Da er sich jedoch nicht therapieren lassen möchte, soll ihm der Alkohol auch nicht mehr mildernd angerechnet werden.

Zu den 32 Monaten Haft wird er noch ein paar Monate Zuschlag bekommen: Nach seinem Ekel-Auftritt in der S-Bahn hatte er auf einer Bärgida-Demonstration den Hitlergruß gezeigt, eine Wodkaflasche gestohlen und war schwarzgefahren. Im Januar hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten dafür zu neun Monaten Haft verurteilt. S. ging dagegen in Berufung und hofft nun auf einen Strafrabatt durch das Zusammenziehen beider Strafen, die am Ende wohl rund drei Jahre betragen wird.

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1 Kommentar

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  • Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol? Was soll das? Wer weiss, dass er ausrastet wenn er betrunken ist, darf niemals schonend behandelt werden!