Jägerlatein für Abgeordnete

ABSCHUSS Die von Bismarcks kämpfen mit ulkigen Argumenten für ihre kaiserlichen Jagdprivilegien

Eine Hamburger Anwaltskanzlei hat „Im Namen der Familie Bismarck“ in einem Brief an alle 69 Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags gegen das geplante Verbot von Jagdgattern protestiert. Durch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes wollen die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und SSW sowie die oppositionellen Piraten am heutigen Mittwoch verbieten, „die Jagd in Jagdgattern auszuüben oder die Jagdausübung zuzulassen“.

Davon ungerecht betroffen sieht sich die Familie von Bismarck, die im Sachsenwald zwei der drei letzten Jagdgatter des Landes unterhält. Dort werden Rehwild und Wildschweine in großer Zahl gehalten, um Jägern den Abschuss der Tiere zu erleichtern. Bereits seit 1999 ist das verboten, die 15-jährige Übergangszeit für bestehende Jagdgatter ist Ende 2014 ausgelaufen. Doch die Nachkommen des Reichsgründers Otto von Bismarck wollen von ihrem Privileg, einstmals ein Geschenk von Kaiser Wilhelm I., nicht lassen.

Es sei nicht einzusehen, argumentieren die Anwälte Henrich Schleifenbaum und Florian Asche in ihrem Schreiben an die Abgeordneten, das der taz.nord vorliegt, „dass jede Aufforstung, jeder Golfplatz, jede Gemüsekultur gegattert werden darf, Jagdgatter jedoch nicht“.

Der grüne Umweltminister Robert Habeck weist hingegen darauf hin, dass es bei der Gesetzesnovelle „um die Jagd auf Wild, nicht auf Gemüse“ gehe. Zudem unterliege Gemüse „nach unserem Kenntnisstand auch nicht dem Jagdrecht“, so Habeck. smv