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selbstbestimmung

Grundlage für das Selbstbestimmungsrecht der Kirche in Deutschland ist der Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit der Weimarer Reichsverfassung. Die Kirche kann danach ihre eigenen Angelegenheiten selbst verwalten. Dazu gehört auch die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst und in ihren caritativen Einrichtungen. Die so genannte ACK-Klausel (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) unterstützt (bisher) auch die Einstellung von Katholiken und Orthodoxen. NAW

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