Haderthauer-Prozess: Gatte der CSU-Politikerin muss zahlen

MÜNCHEN taz | Plötzlich ging alles schnell. Eigentlich waren im Haderthauer-Prozess am Donnerstag nur die Plädoyers erwartet worden, aber dann gab das Gericht das Urteil bekannt: 18.900 Euro muss der Mann der CSU-Politikerin Christine Haderthauer zahlen.

Hubert Haderthauer wurde in zwei Fällen der Steuer­hinterziehung für schuldig befunden. ­Zudem soll er versucht haben, seinen früheren Geschäfts­partner Roger Ponton zu betrügen.

Brisant ist der Fall deshalb, weil die Politikerin Haderthauer darin verwickelt war. Sie musste im Zuge der Affäre 2014 ihr Amt als Chefin der bayerischen Staatskanzlei abgeben. Skurril ist er, weil im Mittelpunkt Modell­autos standen. Nicht irgendwelche freilich, sondern Kunstwerke des Modellbaus, für die gut und gerne 15.000 Euro pro Stück gezahlt werden.

Hergestellt wurden die Modellautos von verurteilten Straftätern in einer Psychiatrie. Wichtigster Konstrukteur: ein dreifacher Mörder. Als Landgerichtsarzt hatte Hubert Hader­thauer direkten Zugang zu den Insassen. Vertrieben hat er die Autos über die Firma Sapor Modelltechnik, deren Miteigentümer die Haderthauers selbst waren. Außerdem mit an Bord: Geschäftspartner Roger ­Ponton. 2008 hatte Haderthauer die Firma verkauft – ohne Pontons Wissen. Sie einigten sich auf einen Vergleich: Ponton bekam 20.000 Euro und verzichtete dafür rückwirkend auf seinen Firmenanteil. Dennoch klagte er später: Er sei über den wahren Wert des Unternehmens getäuscht worden.

Das sieht auch das Gericht so, hat Hubert Haderthauer doch zumindest vier der Modell­autos stillschweigend aus dem Betrieb entnommen. Gesamtwert: 60.000 Euro. Den Schaden habe Ponton gehabt.

Zudem kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Ingolstädter Arzt Provisionen aus dem Verkauf nicht beim Finanzamt angegeben hatte. Auf 49.759 Euro bezifferte das Gericht den Schaden für den Fiskus.

Dass das Urteil vergleichsweise glimpflich ausfiel, hat, dem Vorsitzenden Richter Rupert Heindl zufolge, damit zu tun, dass man die besonderen Belastungen als strafmildernd berücksichtigt habe. Die haben sich für den Angeklagten aus der hohen öffentlichen Wahrnehmung des Verfahrens er­geben. Deshalb reiche eine Geldstrafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ausgestanden ist die Sache für Haderthauer noch nicht. Gegen den Arzt läuft ein Disziplinarverfahren, bei dem er seinen Beamtenstatus verlieren könnte. Dominik Baur