Anerkennung für Zeugen Jehovas

Kirchen-status

Die Zeugen Jehovas haben in Bremen die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts erhalten. Die Entscheidung fußt auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Das hatte im August einer Beschwerde der Religionsgemeinschaft teilweise stattgegeben.

Verfassungswidrig, so die Karlsruher Richter, sei ein Artikel der Bremer Landesverfassung, nach der die Anerkennung nicht – wie in anderen Bundesländern – ein Verwaltungsakt sei, sondern durch ein vom Parlament erlassenes Gesetz geregelt werde.

Die Bremer Verfassung wurde mittlerweile geändert und der Senat hat am 21. Dezember den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zuerkannt. Das hätte er freilich schon vor Jahren tun können, denn die Sekte hat ein Recht darauf. Das hat das Verfassungsgericht schon vor 15 Jahren entschieden: Ein Bewerber um die Körperschaftsrechte müsse „rechtstreu“ sein, also „das geltende Recht beachten“, hieß es damals. Und das tun die Zeugen Jehovas. Deswegen wollte der Senat ihnen bereits 2009 die Anerkennung als Körperschaft verleihen, aber das Bremer Parlament grätschte dazwischen – allen voran die Bremer Grünen-Fraktion.

Denn Jehovas Zeugen sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, psychischen Druck auf ihre Mitglieder auszuüben, Ausstei­gerInnen mit Isolation zu strafen, rigide Erziehungsmethoden anzuwenden oder medizinisch lebensnotwendige Maßnahmen wie Bluttransfusionen zu verweigern. Genug Gründe für die Grünen, an deren Rechtstreue zu zweifeln.

Allerdings kann mangelnde Rechtstreue nur durch eine Vielzahl einschlägiger Urteile nachgewiesen werden – und die liegen bei den Zeugen Jehovas nicht vor. Also erhält die Religionsgemeinschaft nun jene Aufwertung, die ihr ähnliche Rechte wie christlichen Kirchen im steuerlichen Bereich, bei der Gründung konfessionell gebundener Kindergärten oder Schulen verleiht sowie das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht oder die Berücksichtigung in Rundfunkgremien. SCHN