Abgeschoben und zurückgeholt

Behörden-Fehler

Dass Menschen zurück nach Deutschland kommen, nachdem sie abgeschoben wurden, ist keine Seltenheit. Aber dass sie auf Kosten der deutschen Behörden wieder einreisen, das gibt es fast nie. Selbst dann nicht, wenn die Abschiebung unrechtmäßig war. So wie im Fall der tschetschenischen Familie, die aus dem Landkreis Gifhorn abgeschoben wurde. Der holt sie nun zurück.

Die alleinerziehende Mutter wurde mit ihren Kindern nach Russland abgeschoben, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dies verhindern wollte. Auch das Verwaltungsgericht in Braunschweig hatte geurteilt: Die Abschiebung ist rechtswidrig. Als dieses Urteil den Kreis erreichte, saß die Familie allerdings schon im Flugzeug.

Doch die Gifhorner Ausländerbehörde hätte wissen können, dass die Abschiebung rechtswidrig ist: Der Abschiebebescheid war längst nicht mehr gültig. Seit September lag die Zuständigkeit beim Bamf, wo ein Asylverfahren für die Familie läuft. Vorher hatte es einen Abschiebebescheid nach Polen gegeben, von wo aus die Familie eingereist war. Nach der Dublin-Regelung war Polen damit zuständig, die Familie aufzunehmen. Die Regel verfällt allerdings, wenn die Behörden die Betroffenen nicht innerhalb von sechs Monaten abschieben. So im Fall der tschetschenischen Familie: Nachdem sie zwei Mal nicht abgeschoben werden konnte, war die Frist um und der Bescheid damit ungültig.

Das BAMF setzte den Landkreis darüber in einem Schreiben in Kenntnis. Doch der schob die Familie trotzdem ab. Statt nach Polen nach Russland. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen wirft dem Landkreis vor, gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben. Der Landrat ist immer noch der Überzeugung, „rechtmäßig gehandelt zu haben“. Auf Antrag der Anwältin prüfte eine Sachbearbeiterin die Rechtmäßigkeit und kam zu dem Schluss, die Familie müsse wieder geholt werden. Und so zahlt das Amt nun Flug und Visum. ksch