: "Nicht gleichberechtigt"
Religion Buddhisten wollen wie Muslime und Aleviten einen Staatsvertrag
56, buddhistische Nonne und Tibetologin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Weltreligionen.
taz: Frau Roloff, warum fordern die buddhistischen Gemeinschaften Hamburgs jetzt einen Staatsvertrag?
Carola Roloff: Hauptgrund ist der Religionsunterricht für alle, bei dem unser Mitspracherecht beschnitten wurde. Dessen Lehrpläne werden seit den 1990er Jahren im Gesprächskreis Interreligiöser Religionsunterricht besprochen, an dem wir Buddhisten von Anfang an teilnahmen und der 1997 beschlossen hatte, Buddhisten und Hindus einzubeziehen.
Und heute?
Seit Hamburg mit Muslimen und Aleviten Ende 2012 Staatsverträge schloss, werden Buddhisten und Hindus für die interne Beratung teilweise nicht mehr eingeladen. Um wieder teilnehmen zu können, müssen wir laut Schulbehörde einen Vertrag mit der Stadt schließen, der eine Anerkennung als bekenntnisorientierte Religionsgemeinschaft beinhaltet.
Wann hat die Behörde Sie darüber informiert?
Offiziell gar nicht. Wir haben im Februar 2014 nachgefragt, als uns auffiel, dass wir nicht mehr dabei waren. Um also wieder in die Gremien und mit in die Verantwortung zu kommen, haben wir uns jetzt offiziell an den Senat gewandt, um einen Vertrag auszuhandeln. Das kann ein Staatsvertrag, aber auch ein Grundlagen- oder anderer Beziehungsvertrag sein.
Geht es Ihnen auch um Religionslehrer?
Letztlich schon. An der Universität Hamburg können sich derzeit Protestanten, Katholiken und ab diesem Wintersemester auch Aleviten und Muslime zu ReligionslehrerInnen ausbilden lassen. Sie können dann alle fünf Weltreligionen plus Alevitentum – auch Buddhismus und Hinduismus – unterrichten. Nur die Buddhisten und Hindus selbst nicht.
Und Sie glauben, ein Vertrag würde helfen?
Voraussetzung ist er nicht. Trotzdem wäre er ein wichtiges Signal, um die Einrichtung eines solchen Studiengangs zu befördern.
Welche sonstigen Vorteile brächte ein Vertrag?
Es geht weniger um Vorteile als um Gleichberechtigung dadurch, dass man dauerhaft Strukturen schafft und zum Beispiel in die offiziellen Listen von Bestattungsinstituten, Seelsorge und Beratungsstellen aufgenommen wird. Auch Immobilien sind ein Thema.
Inwiefern?
Zum Beispiel bei der baurechtlichen Anerkennung vom Gemeindeeinrichtungen als Anlagen für „kirchliche“ Zwecke. Bis Hamburgs vietnamesische buddhistischer Gemeinde auf ihre Pagode ein buddhistisches Dach setzen durfte, hat es zum Beispiel lange gedauert. Wenn man solche Dinge grundlegend mit dem Senat geregelt hätte, wäre das kein Problem mehr. Petra Schellen
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