Gib Gummi!

Werbung Ein Gericht muss entscheiden, ob ein Kondom drei Orgasmen aushält

Peng! Ein Knall hallt durch die weitläufige Eingangshalle des Düsseldorfer Landgerichts. Kondome purzeln aus einer aufgeplatzten Verpackung zu Boden. Philip Siefer, Geschäftsführer des Berliner Kondomherstellers Einhorn, liebt den lauten Auftritt. Doch die Blicke der umstehenden Juristen sprechen Bände: Manieren aus einem hippen Berliner Internet-Start-up wirken hier deplatziert.

Die schick designten Kondomverpackungen, die der 32-jährige Siefer – ein Neuling am Markt – verteilt, haben einen auffälligen Makel: Auf der Rückseite sind sie mit einem Balken geschwärzt. „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ stand dort. Das Landgericht hat diesen Satz per einstweiliger Verfügung verboten, auf Antrag des Konkurrenten Fair Squared aus Köln. Dahinter steckt Condomi-Gründer Oliver Gothe, seit 26 Jahren im Gummi-Geschäft.

Heiße Rechenspiele

Einhorn will sich damit nicht abfinden. „Warum sollte eine Frau bei der Verwendung eines Kondoms nicht zwei Orgasmen haben?“, argumentieren die Berliner. Nimmt man den Orgasmus des Mannes dazu, sind es drei und bei sieben Kondomen macht das 21 Orgasmen – trotz Einmal-Gebrauchs.

Doch das Sagen hat in Saal 2.129 Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Sie macht deutlich, dass das Gericht nicht erwägt, von seinem Verbot abzurücken: Die Angabe „entspricht bis zu 21 Orgasmen“ sei „zur Täuschung geeignet“ und könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Kondome seien Medizinprodukte, betont die Richterin. Es gehe um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor gefährlichen Geschlechtskrankheiten, also um erhebliche Risiken. Da seien Missverständnisse unbedingt zu vermeiden. Das Gericht will seine Entscheidung am 26. November verkünden (Az.: 14c O 124/15). (dpa)