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Auch FeiertagsBaden-Württembeg lässt tanzen

STUTTGART | In Baden-Württemberg soll das Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen gelockert werden. Dafür beschloss das rot-grüne Kabinett am Dienstag einen Gesetzentwurf. Das fast durchgängige Verbot an Heiligabend (3 bis 24 Uhr) soll aufgehoben werden, auch das Verbot am 1. Weihnachtsfeiertag. An Sonntagen gilt eine Sperrzeit nur noch von 5 bis 6 Uhr (bisher 3 bis 11 Uhr). Auch Gründonnerstag darf bis 18 Uhr getanzt werden. Man passe sich den „geänderten Lebensgewohnheiten“ an, so der Entwurf. (epd)

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