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Mieterverein vergleicht sich mit GrundeigentümernMietpreis-Test ausgecheckt

Mieterverein zieht Online-Mietpreis-Check zurück und entkommt so hohen Strafzahlungen.

Hohe Mieten, unzulässige Mieten – der Mietpreis-Check wird diese Frage vorläufig nicht beantworten. Foto: dpa

„Es ist eine Einigung, keine Niederlage“, redet Eckhard Pahlcke das Ergebnis schön. Tatsächlich hat sich der von Pahlcke geführte „Mieterverein zu Hamburg“ am Dienstag vor dem Landgericht verglichen – mit seinem natürlichen Feind, dem „Grundeigentümer-Verband“. Der Kernpunkt der Einigung aber sieht stark nach Schlappe aus. Der Verein muss seinen Online-Mietpreis-Check bis zum morgigen Donnerstag aus dem Netz nehmen.

Seit dem 1. Juli bot der Mieterverein den Mietpreis-Check an, mit dessen Hilfe MieterInnen angeblich herausfinden konnten, ob die von ihnen gezahlte Miete den Kriterien der neuen Mietpreisbremse entspricht. Auf Antrag der GrundeigentümerInnen aber verbot das Landgericht per einstweiliger Verfügung das Instrument bereits nach einer Woche. Doch statt ihn aus dem Netz zu verbannen, änderte der Verein den Test nur leicht ab. Gleich dreimal beantragte der Grundeigentümer-Verband deshalb ein drastisches Ordnungsgeld.

Die Vorsitzende Richterin Stephanie Zöllner befand, dass ein Nutzer über den Miet-Check eben „nicht erfährt, ob er zu viel Miete zahlt“ und die kosmetischen Änderungen des Testes nicht ausreichten, um das verfügte Verbot auszuhebeln. „Sie haben das Verbot mehrfach ignoriert“, kritisierte Zöllner den Mieterverein.

Nur die Rücknahme des Kostenantrags im Rahmen eines Vergleichs könne den Verein vor „sehr teuren Ordnungsmitteln“ in voraussichtlich sechsstelliger Höhe bewahren. Deshalb sei der Vergleichsvorschlag der GrundeigentümerInnen „ein Angebot, das Sie nur schwer ablehnen können“, drängte die Richterin dem Mieterverein erfolgreich zur Einigung.

Das Gericht kritisierte, dass der Test in seinen Aussagen auf dem Mittelwert des Mietspiegels fuße, ohne „eine Differenzierung des Mietobjekts nach Beschaffung oder individueller Wohnlage vorzunehmen“. Weil der Hinweis fehle, dass diese Methodik nur eine „Annäherung oder grobe Einschätzung“ liefern könne, sei der bislang von 4.000 Usern angeklickte Test auch in seiner geänderten Form „irreführend“.

Der Mieterverein will aber trotz des Vergleichs nicht aufgeben. Vereinsgeschäftsführer Siegmund Chychla kündigte an, „unter Beachtung der Richtermeinung“ schnellstmöglich einen verbesserten Check anzubieten.

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1 Kommentar

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  • Mal wieder interessantes aus dem Land der unfreien Marktwirtschaft.

    Vor 10 Jahren griffen die Grundeigentümer auf eine einzige Datenbank deren Quelle die öffentlichen Angebote in den Zeitungen waren und bildeten daraus ihre Miete oder auch den Verkaufspreis ab.

    Gleichzeitig können sie mitbestimmen wie der Hamburger Mietenspiegel ausgestaltet werden soll.

     

    Dazu, ein nettes Geschmäckle, bestimmen sie auch noch die Netzspannung in Hamburg, haben eine vertragliche Lösung mit Vattenfall.

    Der Hintergrund, sollte die Spannung nach DIN 38/EN 60038 auf EU Norm gehen, sind zig tausende elektrische Geräte in Mietobjekten auszutauschen weil sie ausserhalb ihre höchstzulässigen Parameter betrieben werden.

    Damals 220 Volt +/- 10% nun EU DIN 38 max. 253 Volt, damit sind alte Geräte unzulässig, es könnte sogar eine Straftat sein!! http://www.wemag-netz.de/export/sites/wemagnetz/bilder/NS-Toleranzen.JPG

     

    Und wenn man Vermieter/Makler bei der Rechtsverletzung nach BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher ertappen will,

    kommt mal wieder ein toller Hamburger Richter daher und verbietet Transparenz.