Alles was recht ist:
Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) hat die Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt“ gestartet. In diesem Rahmen steht auch eine Postkartenaktion in Hamburg, initiiert von der Hamburger Fachberatungsstelle Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. Ziel der Kampagne ist, eine Reform des Sexualstrafrechts und einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu erreichen. Hierzulande seien „längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, strafbar“, so die Initiatoren. Faktisch müsse sich eine Frau körperlich wehren, sonst liege zumeist keine Straftat vor. Vielen Frauen sei dies jedoch nicht möglich, sei es aus Angst oder aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit. Das Bundesjustizministerium plane noch immer keine Regelung, die den Anforderungen eines modernen Sexualstrafrechts genüge. (taz)
90Prozent der Rechtsschutzversicherer setzen auf Mediation und übernehmen auch die dafür anfallenden Kosten. Das teilte der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. „Die außergerichtliche Konfliktlösung ist weiterhin auf dem Vormarsch“, so der GDV. Streitigkeiten würden mit Mediation oft schneller und kostengünstiger einvernehmlich geklärt – ohne mitunter langwierige Gerichtsverfahren. Die GDV weist darauf hin, dass Versicherer mitunter die Kosten einer Mediation auch für solche Streitigkeiten übernehmen, die üblicherweise nicht mitversichert sind, etwa beim Hausbau oder bei Konflikten mit dem Lebenspartner. Nach einer Mediation steht weiterhin der Rechtsweg offen. Zwar spricht die GDV hier generell von „Mediation“ – es handelt sich jedoch vorwiegend um „Telefonmediation“, die meist an externe Dienstleister vergeben wird. (taz)
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