Dobrindt an EU-Kommission: Verfahren bitte einstellen

Maut Der Verkehrsminister schickt seine Argumente für die Abgabe nach Brüssel

Auch Österreich habe seine inländischen Autofahrer entlastet

Das Bundesverkehrsministerium hat nun offiziell Stellung zur Maut-Kritik der EU-Kommission bezogen. An diesem Donnerstag läuft die zweimonatige Frist dafür aus. Brüssel strengt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das deutsche Mautgesetz an, weil unter dem Strich nur ausländische Pkw-Fahrer mit der Nutzungsgebühr belastet werden.

In dem Schreiben widerspricht das Ministerium dem Vorwurf der Diskriminierung und bittet die Kommission, „das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen“. In einer der taz vorliegenden Zusammenfassung der Stellungnahme begründet Verkehrsminister ­Alexander Dobrindt (CSU) die deutsche Haltung recht allgemein.

Die Regierung wartet mit der detaillierten Erwiderung auf die Klageschrift der Kommission, die wohl erst in einigen Monaten eingereicht wird. So argumentiert Dobrindt unter anderem mit Beispielen aus anderen Ländern. Großbritannien habe bei der Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2014 von der Kommission unbeanstandet die Steuer für die Transporter gesenkt und damit eine Doppelbelastung der Inländer vermieden. Österreich wiederum entlastete die inländischen Autofahrer durch eine Erhöhung der Pendlerpauschale steuerlich, als es 1996 die Mautvignette einführte.

Auch ausländische Autofahrer würden von der vorgesehenen Steuersenkung profitieren, erklärt das Ministerium, wenn ihr Fahrzeug in Deutschland angemeldet ist. Und während Halter mit im Inland zugelassenen Fahrzeugen die Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen entrichten müssten, würde sie für ausländische Pkw nur für Autobahnen erhoben. Die Fahrer „können somit 80 Prozent des Bundesfernstraßennetzes unentgeltlich nutzen.“

„Nach Auffassung der Bundesregierung sind auch die Preise für Kurzzeitvignetten nicht diskriminierend“, heißt es weiter. Die Preise von 5, 10 oder 15 Euro für Zehntages-Vignetten seien nicht geeignet, ausländische Fahrzeughalter von einer Fahrt nach Deutschland abzuhalten. Das von Fahrzeugtyp, Antriebsart und Schadstoffklassen abhängige System sei nicht mit dem der Fixpreise anderer Staaten vergleichbar.

Die Fachleute der Bundesregierung erwarten nun, dass der Europäische Gerichtshof über die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland entscheiden muss. Bis dahin wird die schon für das kommende Jahr geplante Infrastrukturabgabe auf Eis gelegt. Ebenfalls nicht in Kraft tritt der zweite Teil des Vorhabens. Zum Ausgleich für die neue Gebühr sollen die Kfz-Steuern sinken. Dies wird erst mit der Einführung der Maut geschehen, sofern die Bundesregierung vor Gericht obsiegt. Wolfgang Mulke